Dachdecker und Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H06184722
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachdecker und Spenglerarbeiten
Dachdecker und Spenglerarbeiten
DE212
Flachdachabdichtung, einschließlich Intensivbegrünung und Pflaster, Anschluss- und Anpassarbeiten
an Stehfalzdeckung und Ziegeldach
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Alle Dächer mit Gefälle-Verlege- und ggfs. Windsicherungsplanung Flachdachabdichtung;
- 676 m2, 2-lagig Polymer-Bitumendach, Warmdach hochgedämmt mit Gefälledämmung,
mit umlfd. Attika Tizi-Blech, einshl. Begrünung und Pflaster, davon
- davon 235 m2 mit A1-Mineralwolledämmung als Wartungsdach mit extensiven Gründach über 4.OG
- davon 341 m2, mit PU /PIR Dämmung, intensivem Gründach bzw. Pflaster/Beeten über 3.OG
Einhausung Aufzugsüberfahrt,
- 35 m2, Systemkompaktdämmung Schaumglas mit Tizi-Deckung, Krallenplatten
- 150 m2, Systemkompaktdach, 2lagige Bitumenabdichtung mit Schaumglasdämmung, im Gefälle auf bauseitiger Dampfsperre /Notabdichtung für überdeckte Bereiche im EG Gelände.
- 45 m2, Anschluss und Anpassung Nachbardach LRA mit TiZi- Stehfalzdeckung ca. 15m,
- 30 m2, Anschluss und Anpassung Ziegeldach Bestand Schule vom 2.BA, ca.20 m, im diagonalen Schrägschnitt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abweichend zu §13 VOB/B Absatz 4 wird für die Dachabdichtung eine Verjährungsfrist von max. 10 Jahren vereinbart.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.