Vergabe von Generalübernehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81491-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9331970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ochsenfurt.de/index.php?id=4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ochsenfurt.de/index.php?id=87
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Generalübernehmerleistungen
Gegenstand des Verfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes „Oberer Dümmersberg“ (ca. 18 ha), zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohestadt“ (ca. 12 ha) und zum Neubau der Straße „Südspange“ (Länge ca. 4 km) in Ochsenfurt einschließlich Finanzierung. Als Generalübernehmer wird sich der Auftragnehmer auf die Vermittlung, Koordination und Überwachung der erforderlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschränken und im Übrigen alle Teilleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an geeignete Nachunternehmer vergeben. Die Erschließungslast liegt bei der Stadt, wobei das KSO für die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig ist. Aus diesem Grund agieren Stadt und KSO für die Erschließungsarbeiten als Auftraggebergemeinschaft, soweit die Arbeiten auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung umfassen.
Ochsenfurt
Gegenstand des Verfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes „Oberer Dümmersberg“ (ca. 18 ha), zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohestadt“ (ca. 12 ha) und zum Neubau der Straße „Südspange“ (Länge ca. 4 km) in Ochsenfurt einschließlich Finanzierung. Als Generalübernehmer wird sich der Auftragnehmer auf die Vermittlung, Koordination und Überwachung der erforderlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschränken und im Übrigen alle Teilleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an geeignete Nachunternehmer vergeben. Die Erschließungslast liegt bei der Stadt, wobei das KSO für die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig ist. Aus diesem Grund agieren Stadt und KSO für die Erschließungsarbeiten als Auftraggebergemeinschaft, soweit die Arbeiten auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung umfassen. Das Leistungsspektrum des Auftrags ist in 6 Stufen unterteilt:
— Stufe 1 – Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für das Wohngebiet „Oberer Dümmersberg“,
— Stufe 2 – Ausarbeitung städtebaulicher Planungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 3 – Grunderwerb und Marktanalyse,
— Stufe 4 – Erschließungsleistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 5 – Vermarktung und Verkauf der erschlossenen Grundstücke,
— Stufe 6 – Bauleistungen für städtische Einrichtungen, Freiflächenanlagen und öffentliche Anlagen.
Stufenweise Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Generalübernehmerleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.