Lieferung von Getränken für das Klinikum Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: Getränke 01-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Getränken für das Klinikum Ingolstadt
Lieferung von Getränken für das Klinikum Ingolstadt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Getränken, hierzu zählen u.a. alkoholfreie und alkoholische Getränke.
Die Anlieferung von Getränken erfolgt unter Berücksichtigung von begrenzten Lagerkapazitäten
in der Regel 1x pro Woche.
Ausgenommen sind hiervon Sonderfahrten bei dem so genannten „Hitzewasser *)“.
Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Bestellung (spätestens bis 15:00 Uhr) und
mit einem eintägigen Vorlauf bzw. am Folgetag am Vormittag zu liefern ist.
*) Hitzewasser: Bei Hitzewarnungen vom Deutschen Wetterdienst wird den Mitarbeitern
des Klinikums zusätzliches Wasser zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag kann im beiderseitigem Einverständnis 2 x für jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Lieferant muss nachweislich als Getränkelieferant mindestens 3 Jahre am Markt tätig sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.