Lieferung von einschiebbaren Schulterstützen MP5 Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014-02-0163-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einschiebbaren Schulterstützen MP5
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Belieferung der Bayerischen Polizei mit einschiebbaren Schulterstützen MP5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Belieferung der Bayerischen Polizei mit einschiebbaren Schulterstützen MP5. Die einschiebbare Schulterstütze dient dem Anbau an die H&K MP5. Im Bestand der Bayerischen Polizei befindet sich ausschließlich die MP5 der Fa. Heckler und Koch.
Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlägert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Kündigt ein Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf der 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate (maximale Gesamtvertragslaufzeit 48 Monate).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vordruck 6: Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem da Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.