Wärmebildkamera mit Zusatzoptik für Gebäudediagnostik und medizinischen Einsatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-Wäbk-023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9281570
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-hof.de/dienstleistungen/zweckverband-berufsschule-und-bildung-in-stadt-und-landkreis-hof/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmebildkamera mit Zusatzoptik für Gebäudediagnostik und medizinischen Einsatz
Wärmebildkamera mit Zusatzoptik für Gebäudediagnostik und medizinischen Einsatz
Lieferung und Inbetriebnahme/Einweisung
Am Beruflichen Schulzentrum Hof – Stadt und Land, Schulort Hof wird eine Wärmebildkamera mit Zusatzoptik für Gebäudediagnostik und medizinischen Einsatz beschafft. Mit dieser Investition soll der Unterrichtsraum technisch zukunftsfähig ausgestattet und für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern der Berufsschule auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Hof
Wärmebildkamera mit Zusatzoptik für Gebäudediagnostik und medizinischen Einsatz
Lieferung und Inbetriebnahme/Einweisung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmebildkamera mit Zusatzoptik für Gebäudediagnostik und medizinischen Einsatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/