Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007. Isar-Noris-Altmühl (INA)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.beg.bahnland-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007. Isar-Noris-Altmühl (INA)
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Isar-Noris-Altmühl (INA)
Betrieb eines Regionalverkehrs im Umfang von voraussichtlich ca. 6,5 Millionen Zugkilometern pro Jahr auf voraussichtlich folgenden Linien: RE 1: München – Nürnberg, RB 16: München – Treuchtlingen – Nürnberg. RE 16: Augsburg – Nürnberg, RE 60: Treuchtlingen – Nürnberg. Betriebsaufnahme ist voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028. Die Laufzeit des Vertrags wird voraussichtlich 12 Jahre mit Verlängerungsoption betragen. Es werden voraussichtlich Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen zugelassen. Die Leistungen werden im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
Zu Punkt II.1.6): es erfolgt voraussichtlich keine Aufteilung in Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorinformation gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 sowie § 38 VgV. Die Angabe im Feld „Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung" beschreibt den frühesten Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.