Rahmenvertrag: Mobilitätstheater Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0242
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Mobilitätstheater
Rahmenvertrag: Schultheater zum Thema nachhaltige Mobilität
Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Implerstraße 9
81371 München
Deutschland
Durchführung des Projekts "Let's go!" - ein Schultheater für Kinder und Jugendliche mit folgenden Aufgaben:
- Erstellung und Abstimmung eines Projektplans
- Anpassung des Theaterstückes
- Aufführung des Theaterstückes
- Kommunikationsmaßnahmen mit der Auftraggeberin
- Planung, Dokumentation und Bericht der Tätigkeiten
Option der Verlängerung um 3 mal je ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darlegung von Umsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestumsatz: 72.000 €
- Referenzlisten mit mindestens zwei in den letzten fünf Jahren nach Art und Umfang geeigneter erbrachten Leistungen.
- Darstellung der Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter*innen. Dabei ist speziell auch darzustellen, in welcher Funktion dieses Personal bislang an vergleichbaren Projekten mitgewirkt hat.
Als geeignete Leistungen zählen Aufführungen von Theaterstücken, idealerweise - jedoch nicht zwingend erforderlich -mit pädagogischem Schwerpunkt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge (Budget) inkl. Verlängerungsoptionen: 288.000 € brutto
Höchstabrufmenge: 432.000 € brutto pro Jahr
(1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge)
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH (Urt v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).