Klärschlamm-Notausschleusung Referenznummer der Bekanntmachung: E60044322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlamm-Notausschleusung
Notwendigkeit einer Notausschleusung von entwässertem Faulschlamm.
Der anfallende Klärschlamm wird anaerob stabilisiert und anschließend thermisch verwertet. Im Falle einer schweren Betriebsstörung muss der Klärschlamm über eine mobile Entwässerung entwässert, abtransportiert und extern thermisch entsorgt werden.
Um bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfall der vorhandenen Klärschlammentsorgungseinrichtungen die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, muss die Ausschleusung des Klärschlamms möglich sein. Die erforderlichen Entsorgungsleistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Adresse KLW I: Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München.
oder Adresse KLW II: Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße 30, 85386 Eching/Dietersheim
Inhalt dieser Ausschreibung ist auf beiden Klärwerken der Münchner Stadtentwässerung:
a) das Vorhalten von Entsorgungs- und Transportkapazitäten zur Absicherung eventueller Betriebsstörungen und
b) der Abtransport und die thermische Entsorgung des entwässerten Klärschlammes
c) die Durchführung der erforderlichen Klärschlammanalysen sowie die formale Abwicklung der Entsorgung (z. B. Genehmigungen, Dokumentation)
Die Leistungen b) werden nur im Notfall abgerufen. Durch die mobile Entwässerung sollen ausschließlich schwere Betriebsstörungen in der Klärschlammbehandlung abgesichert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Windsheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.