Beschaffung von 21 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SFR-200416-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 21 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Beschaffung von 21 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Beschaffung von 11 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Beschaffung von 11 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von 21 Niederflur-Gelenk-Elektrobussen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Anträge sind ausgeschlossen.
Für das Qualifizierungssystems werden die Antragsunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Antragsunterlagen.
Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Anträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Referenznummer SV-SFR-200416-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen über etwaige Änderungen zum Qualifizierungssystems oder Antworten auf Fragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Sofern mehrere Lose von dem Qualifizierungssystem umfasst sind, kann die Antragstellung nach Wahl der Unternehmen für ein oder mehrere Lose erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).