Abwasseranlage des Marktes Heidenheim Referenznummer der Bekanntmachung: L03
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abwasseranlage des Marktes Heidenheim
Die BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und Erschließungs GmbH beabsichtigt als Bauherr für den Markt Heidenheim den Neubau eines offenen Regenüberlaufbeckens (V = 461 m³) einschl. der Zu- und Ablaufkanäle in der
Hechlinger Straße als Ersatz für zwei bestehende Bauwerke.
Der Markt Heidenheim gehört zum Landkreis Weißenburg - Gunzenhausen und liegt im westlichen Teil des bayerischen Regierungsbezirks Mittelfranken. Verkehrstechnisch zu erreichen ist der Markt unter anderem über die Bundesstraße
B 466 sowie die Staatsstraßen St 2218 und St 2384.
Der Baubereich liegt am südlichen Ortsrand von Heidenheim an der Staatsstraße St 2384.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1.) Los 03: Bautechnik
Die Arbeiten der Bautechnik (Los 03) umfassen im Wesentlichen die folgenden Bauteile:
- Neubau von ca. 410 m Mischwasserkanal DN 1600 in Stahlbeton
- Neubau von ca. 165 m Mischwasserkanal DN 500/700/1000 in Stahlbeton
- Neubau von ca. 130 m Mischwasserkanal DN 300 in Steinzeug
- Neubau eines offenen Regenüberlaufbeckens (V= 461 m³) einschließlich vorgeschaltetem Beckenüberlauf
- Errichtung eines Drosselschachtes
- Sämtliche Kanal-, Wasserleitungs- und Kabelleerrohrarbeiten
- diverse Umbauprovisorien herstellen und wieder beseitigen
- Errichtung von Sonderschächten
- Verschiedene Straßen und Wege ca. 430 m²
- Verschiedene Abbrucharbeiten am bestehenden Beckenüberlauf des aufzulassenden Stauraumes
- ca. 115 m Einzäunung aus Doppelstahlgitterzaun einschl. zwei zweiflügeligen Zufahrtstoren
Die Baugrubenumschließungen für das zu errichtende Regenüberlaufbecken erfolgt in offener, frei geböschter Baugrube. Ein südlicher Teilbereich ist mit einer Trägerbohlwand zu sichern. Die Bauabwicklung hat sich nach den vorgegebenen
Baufristen zu richten (Einsatz mehrerer Kolonnen).
Zur Kalkulation des Angebotes ist es empfehlenswert, dass der Baubereich eingesehen wird.
Bei den Beckenbauwerken und Sonderschächten ist jeweils an den abwasserberührten Innenwänden eine saugende Schalung auszuführen.
Dem Leistungsverzeichnis liegt das Baugrundgutachten der KP Ingenieurgesellschaft für Wasser und Boden mbH, Gunzenhausen vom 23.01.2020 und 10.05.2022 als Anlage bei. Hieraus können die Angaben über den Baugrund, Wasserhaltung und Gründung entnommen werden.
Grundsätzlich soll das ungeeignete und überschüssige Aushubmaterial auf das bzw. innerhalb des vom AG zur Verfügung gestellten Grundstückes (Flur-Nr. 1732) verfahren, auf die Bereitstellungsfläche abgekippt und beprobt werden. Dies ist
bei der Kalkulation der Erd- und Abfuhrpositionen zu berücksichtigen. Die Baustelleneinrichtung kann im nordöstlichen Bereich der Flur-Nr. 1732 außerhalb des Überschwemmungsbereiches untergebracht werden.
Erschwernisse für beengte Verhältnisse sind, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges angegeben, einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Besondere Erschwernisse aus der Erstellung von Provisorien sowie abschnittsweise Umverlegearbeiten bestehender Kanäle und Leitungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Abschnitte des Leistungsverzeichnisse bilden getrennte Abrechnungseinheiten.
Vom Auftragnehmer ist der Nachweis der Sachkundeprüfung gemäß TRGS 519, Anlage 4 und 4A (Abbruch und Sanierung von Asbestzementprodukten) vorzulegen und der namentlich verantwortliche Mitarbeiter hierfür zu benennen.
Die Ablagerung des Aushubmaterials kann im Bereich der bezeichneten Trassierung innerhalb des Überschwemmungsgebietes unter Einhaltung der nachfolgenden Auflagen zugestimmt werden:
- Die Baustelleneinrichtung ist außerhalb des Überschwemmungsgebietes anzuordnen.
- Insbesondere abschwemmbare oder aufschwimmende Baustoffe dürfen nicht im Überschwemmungsgebiet gelagert werden. Nicht abschwemmbare Baustoffe oder Baugeräte können im Überschwemmungsgebiet verbleiben.
- Das überschüssige Aushubmaterial ist möglichst zeitnah, spätestens nach Beendigung der Baumaßnahme aus dem Überschwemmungsgebiet abzufahren.
- Die Lagerung und der Umschlag wassergefährdender Stoffe (Treibstoffe etc.) innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind unzulässig. Bei Anlaufen eines Hochwassers ist die Baustelle unverzüglich zu räumen.
- Der Einsatz von Recyclingmaterial bzw. Bauschutt im Rahmen der Baumaßnahme ist nicht zulässig. Es dürfen keine belasteten oder auslaugfähigen Baumaterialien verwendet werden.
In den Anwesen Hechlinger Straße 25 und 27 befindet sich eine Tankstelle mit einer Autowerkstatt. Für den Neubau des Zulaufkanales zwischen den Schächten 99A und 121A ist die öffentliche Zuwegung zu der Tankstelle und der Autowerkstatt sicherzustellen.
Soweit Arbeiten im Bereich der bestehenden Kanäle zu tätigen sind, ist ein störungsfreier Abwasserabfluss sicherzustellen. Weiterhin ist eine Abstimmung mit den sonstigen im Baufeld tätigen Firmen erforderlich; diesbezügliche Erschwernisse sind einzukalkulieren.
Vorhandene Grenzsteine sind freizulegen und zu sichern (Vergütung nach Pos. 1.1.2400.). Verlorengegangene Grenzsteine sind auf Kosten des Auftragnehmers vom Vermessungsamt wiederherstellen zu lassen.
Die Anmerkungen und Hinweise aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan für die angrenzenden Biotopsflächen sind zu berücksichtigen.
Aufgrund des geplanten Zeitraumes von 4 – 5 Monaten zwischen der geplanten Zuschlagserteilung im Januar 2023 und dem Baubeginn, sind die Termine für die Einzelfristen und die Gesamtfertigstellung auch bei einer verzögerten Vergabe im
Februar 2023 bindend.
Gleichwertige Alternativangebote sind detailliert zu spezifizieren. Der Leistungs- und Angebotsumfang muss vollständig der Hauptposition entsprechen. Systembedingte Mehrkosten in anderen Angebotspositionen sind einzurechnen.
Um eventuelle Lieferschwierigkeiten und Kostensteigerungen während der Bauausführung bei Baumaterialien vermeiden zu können, bleibt es dem AN überlassen, die entsprechenden Materialien vorab nach Auftragserteilung zu bestellen und zwischenzulagern. Die Stoffkosten hierfür können auf Wunsch dem AG gegen Nachweis und Vorlage einer Vorauszahlungsbürgschaft als Abschlagsrechnung gestellt werden.
Sonstige Aufwendungen für die Zwischenlagerung, Anlieferung auf die Baustelle usw. sind in den Positionen der allgemeinen Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und zu kalkulieren.
2.) Sondervorschläge
Sondervorschläge sind zugelassen.
Darüber hinaus gelten für Sondervorschläge folgende Bedingungen:
- Sondervorschläge müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein und entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Losen (z.B. gleichwertig zur ausgeschriebenen Lösung sein: Anforderungen an Qualitäten und Standards)
- Die Gleichwertigkeit ist jeweils vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
- Die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses gelten in vollem Umfang auch für Nebenangebote, Alternativ- und Sondervorschläge.
- Bei Nebenangeboten, Alternativangeboten und Sondervorschlägen ist das Erlangen der wasser- und baurechtlichen Genehmigung Sache des Auftragnehmers. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen (z.B. Unterlagen, Besprechungstermine) sind in die Einheitspreise einzurechnen.
- Der Umfang der durch Nebenangebote, Alternativvorschläge oder Sondervorschläge ersetzten Positionen des Hauptvorschlages ist mit dem Angebot explizit anzugeben.
3.) Bauleistungsversicherung
Die BayernGrund GmbH schließt für die Gesamtmaßnahme auf eigene Kosten eine Bauleistungsversicherung (Gundlage: Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Unternehmerleistungen (ABU 2011)) ab.
Gleichwertige Alternativangebote sind detailliert zu spezifizieren. Der Leistungs- und Angebotsumfang muss vollständig der Hauptposition entsprechen. Systembedingte Mehrkosten in anderen Angebotspositionen sind einzurechnen.
2.) Sondervorschläge
Sondervorschläge sind zugelassen.
Darüber hinaus gelten für Sondervorschläge folgende Bedingungen:
- Sondervorschläge müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein und entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Losen (z.B. gleichwertig zur ausgeschriebenen Lösung sein: Anforderungen an Qualitäten und Standards)
- Die Gleichwertigkeit ist jeweils vom Bieter mit dem Angebot nachzuweisen.
- Die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses gelten in vollem Umfang auch für Nebenangebote, Alternativ- und Sondervorschläge.
- Bei Nebenangeboten, Alternativangeboten und Sondervorschlägen ist das Erlangen der wasser- und baurechtlichen Genehmigung Sache des Auftragnehmers. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen (z.B. Unterlagen, Besprechungstermine) sind in die Einheitspreise einzurechnen.
- Der Umfang der durch Nebenangebote, Alternativvorschläge oder Sondervorschläge ersetzten Positionen des Hauptvorschlages ist mit dem Angebot explizit anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.