Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle'' - Fenster- und Verglasungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 344-355-02
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 181-511029)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle'' - Fenster- und Verglasungsarbeiten
Neubau Wohnanlage "Wohnen an der Kaltenmühle" - Fenster- und Verglasungsarbeiten:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform bei der Vergabestelle eingereicht werden. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3). Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise. Falls Bieterfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattformwww.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Werden Änderungen und Ergänzungen nicht beachtet, trägt der Bieter das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform bei der Vergabestelle eingereicht werden. Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3). Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform einzureichen. Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise. Falls Bieterfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattformwww.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Werden Änderungen und Ergänzungen nicht beachtet, trägt der Bieter das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.Der Bauherr beabsichtigt die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel (siehe Verdingungsunterlagen).