Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0123-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung
Lieferung von 450.000 Stück Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von 450.000 Stück Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung
Im Zuschlagsfall ist die Lieferung der 450.000 Stück Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 19.12.2022 auszuführen.
Die Lieferung der Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung hat in 85232 Bergkirchen-Feldgeding zu erfolgen. Die genaue Lieferadresse erhalten Sie mit dem Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis der Berufsausübung
- Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV)
- Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Einhaltung der Regelfrist von 30 Tagen ist nicht möglich. Zur Sicherung der Einsatzfähigkeit bei der Bayerischen Polizei ist ein ausreichend großer Bestand an Antigen-Selbsttests zur Selbstanwendung, um Massenausbrüche von Corona-Infektionen zur verhinden, notwendig. Eine frühere Ausschreibung war aufgrund der unsicheren Pandemielage und der Möglichkeiten zur Entstehung von neuen Virusvarianten, welche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Tests haben könnten, nicht möglich. Der vorgegebene Zeitrahmen bietet ausreichend Zeit zur Ausarbeitung eines aussagekräftigen Angebots. Die geforderte Leistung (Lieferung von Antigen-Schnelltests) bedarf für die Angebotserstellung keinen erheblichen Zeitraum mangels Komplexität.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.