In vivo Imaging System Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-060
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
In vivo Imaging System
Die Anschaffung eines In Vivo Imaging Systems für Kleintiere ist im Zuge des PerForM-REACT Projektantrages der Forschungseinrichtung Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) notwendig.
Aufgrund der neuen Forschungsprojekte, die mit dem Projektantrag verbunden sind, besteht ein Bedarf an In-vivo-Bildgebung, die ein besseres Verständnis der molekularen Wege der Krankheitsbiologie (Virusinfektionen), die Verfolgung des Krankheitsverlaufs oder die Bewertung anatomischer und molekularer Aspekte von Infektionskrankheiten ermöglicht. Das System wird für einen hohen Durchsatz an zweidimensionaler In-vivo-Biolumineszenz- und Fluoreszenz-Bildgebung und ein erweitertes Sichtfeld von bis zu fünf Mäusen eingesetzt. Zur Durchführung dieser Arbeiten wird eine entsprechende Ausstattung zur Anästhesie sowie nachfolgender Arbeitsschritte benötigt. Um die Arbeiten schnell und effizient durchführen zu können sowie die Arbeitszeiten im S3 Labor so gering wie möglich zu halten, benötigen wir hierzu ein Narkosesystem, dass es ermöglicht mehrere Tiere gleichzeitig für die bildgebenden Verfahren vorzubereiten. Um die anschließenden bildgebenden Verfahren störungsfrei ausführen zu können, wird ein fahrbarer Schwerlasttisch, auf dem das oben beschriebene bildgebende Gerät dauerhaft und sicher platziert werden kann, sowie eine USV. Der Schwerlasttisch soll durch stabilen Stand wackelfreie Bilder ermöglichen, die USV soll einen unterbrechungsfreien Stromfluss und somit ein schnelles und effizientes Verfahren garantieren. Das System und seine Ausstattung müssen für den Gebrauch in einem BSL-3 Labor einsatzfähig sein.
2D In-vivo Imaging System für Kleintiere inkl. Zubehör
Die Anschaffung eines IVIS Lumina S5 2D In Vivo Imaging Systems für Kleintiere ist im Zuge des PerForM-REACT Projektantrages der Forschungseinrichtung Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) notwendig. Aufgrund der neuen Forschungsprojekte, die mit dem Projektantrag verbunden sind, besteht ein Bedarf an In-vivo-Bildgebung, die ein besseres Verständnis der molekularen Wege der Krankheitsbiologie (Virusinfektionen), die Verfolgung des Krankheitsverlaufs oder die Bewertung anatomischer und molekularer Aspekte von Infektionskrankheiten ermöglicht. Das System wird für einen hohen Durchsatz an zweidimensionaler In-vivo-Biolumineszenz- und Fluoreszenz-Bildgebung und ein erweitertes Sichtfeld von bis zu fünf Mäusen eingesetzt. Zur Durchführung dieser Arbeiten wird eine entsprechende Ausstattung zur Anästhesie sowie nachfolgender Arbeitsschritte benötigt. Um die Arbeiten schnell und effizient durchführen zu können sowie die Arbeitszeiten im S3 Labor so gering wie möglich zu halten, benötigen wir hierzu ein Narkosesystem, dass es ermöglicht mehrere Tiere gleichzeitig für die bildgebenden Verfahren vorzubereiten. Um die anschließenden bildgebenden Verfahren störungsfrei ausführen zu können, wird ein fahrbarer Schwerlasttisch, auf dem das oben beschriebene bildgebende Gerät dauerhaft und sicher platziert werden kann, sowie eine USV. Der Schwerlasttisch soll durch stabilen Stand wackelfreie Bilder ermöglichen, die USV soll einen unterbrechungsfreien Stromfluss und somit ein schnelles und effizientes Verfahren garantieren. Das System und seine Ausstattung müssen für den Gebrauch in einem BSL-3 Labor einsatzfähig sein.
für beide Lose: Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
PerForm REACT
Efre Fördermittel
fahrbarer Schwerlasttisch für bildgebende Geräte
Die Anschaffung eines In Vivo Imaging Systems für Kleintiere ist im Zuge des PerForM-REACT Projektantrages der Forschungseinrichtung Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HMGU) notwendig. Aufgrund der neuen Forschungsprojekte, die mit dem Projektantrag verbunden sind, besteht ein Bedarf an In-vivo-Bildgebung, die ein besseres Verständnis der molekularen Wege der Krankheitsbiologie (Virusinfektionen), die Verfolgung des Krankheitsverlaufs oder die Bewertung anatomischer und molekularer Aspekte von Infektionskrankheiten ermöglicht. Das System wird für einen hohen Durchsatz an zweidimensionaler In-vivo-Biolumineszenz- und Fluoreszenz-Bildgebung und ein erweitertes Sichtfeld von bis zu fünf Mäusen eingesetzt. Zur Durchführung dieser Arbeiten wird eine entsprechende Ausstattung zur Anästhesie sowie nachfolgender Arbeitsschritte benötigt. Um die Arbeiten schnell und effizient durchführen zu können sowie die Arbeitszeiten im S3 Labor so gering wie möglich zu halten, benötigen wir hierzu ein Narkosesystem, dass es ermöglicht mehrere Tiere gleichzeitig für die bildgebenden Verfahren vorzubereiten. Um die anschließenden bildgebenden Verfahren störungsfrei ausführen zu können, wird ein fahrbarer Schwerlasttisch, auf dem das oben beschriebene bildgebende Gerät dauerhaft und sicher platziert werden kann, sowie eine USV. Der Schwerlasttisch soll durch stabilen Stand wackelfreie Bilder ermöglichen, die USV soll einen unterbrechungsfreien Stromfluss und somit ein schnelles und effizientes Verfahren garantieren. Das System und seine Ausstattung müssen für den Gebrauch in einem BSL-3 Labor einsatzfähig sein.
für beide Lose: Optional sollen Wartungsverträge in verschiedenen Ausführungen angeboten werden. Außerdem wenn notwendig eine optionale Bankbürgschaft
PerForm REACT
Efre Fördermittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2D In-vivo Imaging System für Kleintiere inkl. Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
fahrbarer Schwerlasttisch für bildgebende Geräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rodgau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 63110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.