PCR-Detektionssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
PCR-Detektionssysteme
Im Rahmen des PerForM-REACT Projektantrags der Forschungseinrichtungen Helmholtz-Zentrum München (HMGU) und Universitätsklinikum Augsburg (UKA) werden für grundlegende biotechnologische Anwendungen Thermocycler (PCR-Systeme) benötigt, die den spezifischen Anforderungen der Nukleinsäureamplifikation der beiden Forschungseinrichtungen entsprechen. Zudem werden sensitive Detektionssysteme für biochemische Nukleinsäurenachweise und -quantifizierungen benötigt, welche Echtzeit- und absolute Endpunktanalysen ermöglichen, auf der Basis von Polymerase-Kettenreaktionen beruhen und mithilfe von Fluoreszenzfarbstoffen agieren. Mit einer geeigneten Software müssen die Ergebnisse analysiert und die Daten visualisiert werden können. Die Bedienung der Software muss einfach, benutzerfreundlich und intuitiv sein, damit man ohne Programmierkenntnisse beispielsweise Protokolle programmieren oder Daten verarbeiten kann.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Lieferung außerdem für:
Institut für Umweltmedizin,
Helmholtz Zentrum München,
Neusäßer Str. 47,
86156 Augsburg
Menge: 4x Thermocycler (PCR-Block-Systeme) 4x quantitative PCR-Systeme 2x digitale PCR-Systeme Lieferungen gehen nach München und Augsburg -Optional Wartungen über 4 Jahre (BRONZE,SILBER,GOLD) -Optional Bankbürgschaft
- optionale Wartungen (BRONZE,SILBER,GOLD) - optionale Bankbürgschaft
PerForm React
EFRE Mittel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PCR-Detektionssysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.