RV Callcenter Leistungen für Sternstunden Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Callcenter Leistungen für Sternstunden
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Callcenter-Leistungen zur telefonischen Spendenannahme.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München Die Leistung wird am Standort des Auftragnehmers oder des Unterauftragnehmers erbracht und wird dem Auftraggeber elektronisch übergeben.
Die Leistung (am Spendentag wir jährlich einmal durchgeführt, konkret am jeweils 2. oder 3. Freitag im Dezember.)
Die hier ausgeschriebene Leistung unterstützt die BR-eigenen Spendenzentralen bei der Annahme der Spenderanrufe und der elektronischen Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
Weitere Leistungen sind die jährliche Schulung der Telefonistinnen sowie die Gesamtkoordination aller beteiligten externen Call-Center.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.10.2022 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten bis voraussichtlich zum 30.09.2023 (=Grundlaufzeit).
Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber diese Vereinbarung nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich kündigt. Eine Verlängerung über einen Zeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Der Mindestbedarf beträgt 1925 Stunden. Dies entspricht einem Bedarf von 550 Telefonist:innen im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 23:30 Uhr.
Der Höchstbedarf beträgt 3.400 Stunden. Details dazu siehe LB-fachlicher Teil, Kapitel 2.1.2
Der Auftraggeber hat die Option, die einjährige Rahmenvereinbarung 3 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe walter services GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.walterservices.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YWQ0W779C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.