Software-Upgrade der DigASysteme des Bayerischen Rundfunks
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software-Upgrade der DigASysteme des Bayerischen Rundfunks
Software-Upgrade der DigASysteme des Bayerischen Rundfunks
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Software-Upgrade des DigASystems (Software-Tools, die die Erstellung digitaler Radio-Inhalte und die Verwaltung von Daten und Metadaten ermöglichen) auf Version 6. (BCS v.6)
Das Upgrade (die Lizensierung der Software sowie die Dienstleistung zur Umsetzung des Upgrades) kann nur durch den Lizenzgeber, Firma DAVID durchgeführt werden. Ein Wettbewerb ist nicht gegeben. Die Auftraggeber haben sich aus diesem Grund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das Upgrade (die Lizensierung der Software sowie die Dienstleistung zur Umsetzung des Upgrades) kann nur durch den Lizenzgeber, Firma DAVID durchgeführt werden. Ein Wettbewerb ist nicht gegeben. Die Auftraggeber haben sich aus diesem Grund für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb entschieden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DAVID Systems GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.davidsystems.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YWQ9Y7NJ1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.