Bewachungsdienstl. i. d. ANKER-Dependance Funkkaserne, München (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienstl. i. d. ANKER-Dependance Funkkaserne, München (Interimsvergabe)
Der Auftrag wurde bereits mit dem offenen Vergabeverfahren Gz.0270.ZV-12-22-11 ausgeschrieben. Aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens und des damit einhergehenden Zuschlagsverbots wird der Auftrag zur Abdeckung des dringend notwendigen Bedarfs hiermit interimsweise bis zum Abschluss des offenen Vergabeverfahrens vergeben.
80807 München
Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern die ANKER-Dependance für Asylbewerber in München, Funkkaserne, Frankfurter Ring 200, 80807 München – nachfolgend kurz „Dependance“ genannt. Die Dependance dient der Unterbringung von Asylbewerbern mit einer durchschnittlichen Verweildauer von ca. 6 bis 18 Monaten. Die Dependance wird in 3 verschiedenen Betriebsformen genutzt: a) Im „Normalbetrieb“ zur Unterbringung von Asylbewerbern, b) im „Mischbetrieb“ zur teilweisen Unterbringung von an COVID-19 erkrankten Asylbewerbern sowie deren Familien und Kontaktpersonen in ausgewiesenen Quarantänebereichen oder c) im „Quarantänebetrieb“ zur ausschließlichen Unterbringung von an COVID-19 erkrankten Asylbewerbern sowie deren Familien und Kontaktpersonen in der gesamten Unterkunft. Derzeit wird die Dependance im Mischbetrieb zur teilweisen Unterbringung von an COVID-19 erkrankten Asylbewerbern sowie deren Familien und Kontaktpersonen genutzt. Die Betriebsform kann sich im Laufe des Vertrags ändern, nach den Maßgaben des Leistungsverzeichnisses ist der Personalschlüssel an die jeweilige Betriebsform anzupassen. Bei der Dependance handelt es sich um eine sozial sensible Liegenschaft, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Dependance, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Dependance. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durchführt. Während der Vertragslaufzeit kann es gemäß den nachfolgenden vertraglichen Bestimmungen zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Leistungen kommen.
Der Vertrag wird mit Zugang des Zuschlags wirksam; Leistungsbeginn ist der 01.10.2022. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.01.2023. Er verlängert sich um jeweils 1 Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Ablauf des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 30.09.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftrag wurde bereits mit dem Offenen Vergabeverfahren Gz.0270.ZV-12-22-11 ausgeschrieben. Aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens und des damit einhergehenden Zuschlagsverbots wurde der Auftrag zur Abdeckung des dringend notwendigen Bedarfs interimsweise vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungsdienstl. i. d. ANKER-Dependance Funkkaserne, München (Interimsvergabe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichenzell/Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fair-guards.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § GWB § 97 Absatz GWB § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § GWB § 135 Absatz GWB § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.