ÖPNV_Linie6081
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-regen.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÖPNV_Linie6081
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf der Linie 6081.
Landkreis Regen
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen auf der Linie 6081 „Bayerisch Eisenstein – Arber, Bergbahn Talstation“ vom 25.12.2022 bis zum 03.11.2024 (mit Verlängerungsoption bis zum 31.10.2026). Es handelt sich bei der Linie 6081 aktuell um einen Saisonverkehr mit unterschiedlichen Saisonfahrplänen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Dies kann auch die Bedienung in den bis jetzt dafür nicht vorgesehenen Zeiten des Jahres und/oder eine Verlängerung der Linie bis nach Železná Ruda umfassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus technischen Gründen muss ein Wert des Auftrags angegeben werden. Es wurde ein Phantasiewert als Platzhalter angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).