Örtliche Bauüberwachung Erdbau Westabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: A0103350075
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Örtliche Bauüberwachung Erdbau Westabschnitt
A94 München-Pocking (A3), Abschnitt Kirchham-Pocking, Örtliche Bauüberwachung Erdbau Westabschnitt
94060 Pocking, Landkreis Passau
Für den Neubau der A94 München-Pocking (A3) im Abschnitt Kirchham-Pocking (von Bau-km 26+275 bis 38+600) ist im Zuge der Baumaßnahme "Erdbau Westabschnitt" die Örtliche Bauüberwachung zu erbringen.
Leistungsbild Verkehrsanlagen:
Besondere Leistung der Leistungsphase 8:
- Örtliche Bauüberwachung
- Prüfen von Nachträgen
Näheres siehe Auftragsunterlagen unter Punkt I.3)
zu II.2.7) Ende: 28.06.2024 = Bauende
Tatsächliches Ende der Leistung: nach Anweisung der Schlusszahlung sowie nach Übergabe aller Unterlagen (z.B. geprüfte Aufmasse, Schlussrechnungsakt) im Rahmen der Leistungserbringung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3):
Die Bieter haben mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Ebenso sind die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen mit dem Angebot vorzulegen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmern vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Unterauftragnehmer oder anderen Unternehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei fehlender Eignung wird der Bieter ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass diese Unterauftragnehmer geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eignungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vom anderen Unternehmen überlassenen Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung Eignungsleihe abzugeben.
Eigenerklärung zur Eigung:
Angabe über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister:
Eigenerklärung,
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist mit Angabe der Nummer beim Amtsgericht.
- ob das Unternehmen nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist.
Angabe, ob das Unternehmen zu den
- freiberuflichen Ingenieuren
- freiberuflichen Architekten
- Ingenieur- und Architektenkammer
- zugelassenen Prüfingenieuren
oder dergleichen mit Angabe gehört.
Angabe über Insolvenzverfahren oder Liqudation:
Eigenklärung,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Eigenerklärung,
dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Das Unternehmen erklärt, dass es in den letzten zwei Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Eigenerklärung,
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen.
Angaben über Ausschlussgründe
Eigenklärung,
ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß vorstehender Regelungen vorliegen, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern.
Gesonderter Hinweis:
Bitte um Beachtung der Eigenerklärung Bezug Russland
Eigenerklärung zur Eignung bzw. Anlage Eigenerklärung zur Eignung:
Angaben zum Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung,
dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung der Versicherung vorliegt oder dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden.
Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft maßgebend.
Ein Nachweis über die ausreichende Berufshaftpflichtversicherung oder eine Erklärung der Versicherung zur Erhöhung der Haftungssumme ist als Anlage beizufügen.
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung:
Deckungssummen für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenkategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wird der o.g. Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung.
Eigenerklärung zur Eignung bzw. Anlage Eigenerklärung zur Eignung:
Angaben über geeignete Referenzen des Unternehmens über vergleichbare Leistung in den letzten acht Jahren abgeschlossen gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV (Ausführung von
Leistungen in den letzten acht Jahren abgeschlossen, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind):
- Vorhabenbezeichnung,
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung, z.B. Gesamtvergütung netto in EUR)
- Daten (Erbringungszeitraum, z.B. Zeitraum der Bauzeit)
- Beschreibung der erbrachten Leistung (z.B. Aufgabenbeschreibung, besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer))
- Empfänger (Angabe, ob öffentlicher oder privater Empfänger, Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Eine Referenz kann aus zwei Referenzprojekten bestehen.
Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter Anlage vorzunehmen.
Eigenerklärung zur Eignung bzw. Anlage Eigenerklärung zur Eignung:
Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen mit Nennung der Namen der Personen mit Funktion und Berufliche Qualifikation bzw. Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV (Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung).
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft wird im Auftragsfall die benannten Mitarbeiter (1 Mitarbeiter in Vollzeit vor Ort, 1 Mitarbeiter in Vollzeit vor Ort im Vertretungsfall) einsetzen und versichert, dass dieser im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird.
Angabe, ob Mitarbeiter für das Unternehmen des Bieters, der Bietergemeinschaft oder des Unterauftragnehmers tätig ist.
Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung und Berufserfahrung ist als Anlage beizufügen.
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV (Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung):
Ausbildung:
- Staatlich geprüfter Bautechniker mit Schwerpunkt Tiefbau
ODER Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Fachrichtung Bauingenieurwesen
Berufserfahrung/-Qualifikation:
- Anzahl der Jahre als örtliche Bauüberwachung im Erd- und Deckenbau ≥ 5 Jahre
UND Auftragsvolumen > 3,0 Mio. EUR/Jahr
- Erfahrung mit örtliche Bauüberwachung mit Schutzplankenarbeiten ≥ 5 Jahre
Wird der o.g. Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung.
siehe Auftragsunterlagen unter Punkt I.3)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform AI Vergabemanager.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagn erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de