Neubau des Kunst- und Begegngungshauses in Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Kunst- und Begegngungshauses in Erding
Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34 Fertigstellung LPH 1 und LPH 2-9 sowie besondere Leistungen im Leistungsbild des Architekten nach Planungswettbewerb nach RPW 2013
85435 Erding
Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34 Fertigstellung LPH 1 und LPH 2-9 sowie besondere Leistungen im Leistungsbild des Architekten nach Planungswettbewerb nach RPW 2013
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise
- Der Auftraggeber behält sichvor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden , nicht zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertragsmuster des Auftraggebers, für weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bockhorn
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85461
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).