Gebäudeautomation, Mess-, Steuer- und Regeltechnik Referenznummer der Bekanntmachung: H20c284822
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, Mess-, Steuer- und Regeltechnik
Für die mit diesem Leistungsverzeichnis abgedeckte Hauptmaßnahme (Klassentrakt) sind 8x Technik- Informationsschwerpunkte, 18x Etagenverteiler und ca 145 EInzelraumregler mit abgesetzten I/O Gruppen (in Summe ca. 4600 Datenpunkte (physikalisch + kommunikativ)) geplant. Wie im beigefügten Netzwerkschema ersichtlich, erhält jeder Informationsschwerpunkt (ISP) und Etagenverteiler einen eigenen Switch. Sämtliche Busklemmen in den ISPs werden mit Feldbuskopplern über den jeweiligen Switch in das eigenständige MSR Netzwerk eingebunden. Die Automationsebene wird in Form von Soft-SPS auf dem zentralen Prozessserver abgebildet, welcher für die Automations- und Managementebene eingesetzt wird.
Die Leistungen der Gebäudeautomatisierung beinhalten folgende Teilleistungen: Automationsebene (KG 481).
Diese besteht aus dem zentralen Prozessserver, dessen (Automations-)Software, den dezentralen I/O.
Willy-Brandt-Gesamtschule und FOS
Freudstr. 15
80935 München
Für die mit diesem Leistungsverzeichnis abgedeckte Hauptmaßnahme (Klassentrakt) sind 8x Technik- Informationsschwerpunkte, 18x Etagenverteiler und ca 145 EInzelraumregler mit abgesetzten I/O Gruppen (in Summe ca. 4600 Datenpunkte (physikalisch + kommunikativ)) geplant. Wie im beigefügten Netzwerkschema ersichtlich, erhält jeder Informationsschwerpunkt (ISP) und Etagenverteiler einen eigenen Switch. Sämtliche Busklemmen in den ISPs werden mit Feldbuskopplern über den jeweiligen Switch in das eigenständige MSR Netzwerk eingebunden. Die Automationsebene wird in Form von Soft-SPS auf dem zentralen Prozessserver abgebildet, welcher für die Automations- und Managementebene eingesetzt wird.
Die Leistungen der Gebäudeautomatisierung beinhalten folgende Teilleistungen: Automationsebene (KG 481).
Diese besteht aus dem zentralen Prozessserver, dessen (Automations-)Software, den dezentralen I/O.
Einheiten und die dazugehörigen Sensoren und Aktoren.
In jedem Technikschwerpunkt (z.B. Lüftungs-, Heizungs-, Sanitärzentrale, usw.) ist ein separater Informationsschwerpunkt (ISP) vorgesehen. Soweit es möglich ist, sind separate ISPs für gebäudetechnische Gewerke (Gebäudegrundversorgung wie z.B. Kälteerzeugung, allg. RLT, Entrauchungsanlagen und Wärmeerzeugung) geplant.
Die Automatisierungsgeräte (Soft-SPS unter der Software im Prozessserver und abgesetzte I/O Einheiten in den einzelnen ISPs) kommunizieren über ModBus TCP/IP und haben auch ModBus und M-Bus Schnittstellen zum Feld. Diese sind in der Regel RS485 basierend.
Die Sensoren und Aktoren werden sternförmig zum jeweiligen ISP verkabelt. Ein Feldbus (z.B. BSK- Bussystem, Volumenstromregler-Bussystem, ...) ist nicht geplant.
Feldbusse (M-Bus, Modbus, usw.) sind nur für die Anbindung von Zählern, autarken Steuerungseinheiten zu den einzelnen ISPs vorgesehen.
Ebenso erfolgt eine direkte Aufschaltung der Meldungen aus den Anlagen der Elektro-Technik oder der Sanitär-Technik auf die I/O-Baugruppen.
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Standardisierte Gerätefunktionen
Alle Funktions- und Regelstrategien, die für andere Anlagenteile nicht näher beschrieben sind, werden hier nachfolgend beschrieben.
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Sicherheitssteuerungen Überwachungsfunktionen Frostschutz:
Die Frostschutzsicherung erfolgt durch einen Frostwächter (verriegelnd). Dies bewirkt das Abschalten der Zu- und Ablüfter, das Zufahren der Außen- und Fortluftklappe bzw. das Öffnen der Umluftklappe und öffnet das Regelventil bei aktivem Frostsignal (Wert einstellbar). Bei passivem Frostsignal wird das Regelventil wieder geschlossen. Die Entriegelung der Anlage muss über die Quittierung vor Ort erfolgen.
Wird bei ausgeschalteter Anlage die Mischlufttemperatur von 5°C unterschritten, muss das Regelventil des Registers auf einen vorgegebenen Wert (Orientierungswert 25%) gefahren werden. Wasserseitig wird beim Unterschreiten der voreingestellten Grenzwert- Rücklauftemperatur des Registers eine Meldung ausgegeben und die oben beschriebenen Steuerungen ausgelöst.
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Brandschutzklappen:
Die Brandschutzklappen werden im Ruhestromprinzip überwacht (Überwachung der OFFEN- Stellung über Endlagenschalter) und einzeln an die Soft-SPS/GLT gemeldet.
Bei Schachtaustritten werden motorische BSKs verbaut. Diese werden vom Gewerk Lüftung geliefert und von MSR angesteuert. Das Steuerungskonzept der Motor-BSKs in der Anlage wird in der Beschreibung der jeweiligen Anlage genauer dargestellt. Generell wird beim Auslösen eines Rauchmelders an den Motor-BSKs die zugehörige RLT-Anlage abgeschalten und die im zugehörigen Kanalnetz befindlichen Motor-BSKs ebenfalls geschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.