Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 2021 Förderanlagen BA 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der staatlichen Berufsschule I, Bayreuth - 2021 Förderanlagen BA 1
Der Abbruch, Bestand und Neubau der staatlichen Berufsschule I in Bayreuth erstreckt sich über drei Bauabschnitte. Der Leistungsumfang der Vergabeeinheit Förderanlagen erstreckt sich über den Bauabschnitt BA1 und beinhaltet die Errichtung eines Personenaufzuges und eines Lastenaufzuges.
Staatliche Berufsschule I, Kerschensteinerstraße 6, 95448 Bayreuth
Förderanlagen
Im Neubau der Berufsschule I Bayreuth werden zwei neue Aufzugsanlagen mit je 4 Haltestellen errichtet.
Der erste Aufzug, welcher sich nordwestlich im Bauabschnitt 1 befindet, soll als behindertengerechter Personenaufzug nach EN81-70 ausgeführt werden. Dieser Aufzug soll während der Ausbauzeit des Gebäudes als Bauaufzug zur Verfügung gestellt werden.
Der zweite Aufzug, welcher sich südöstlich im Bauabschnitt 1 befindet, soll als behindertengerechter Lastenaufzug nach EN81-20/50 ausgeführt werden.
Beide Aufzüge enthalten eine behindertengerechte waagerechte Bedienung, eine Haltestellenansage und
eine statische Brandfallsteuerung die bei Brandalarm von der Brandmeldezentrale angesteuert wird.
Die Notrufe des Aufzugs sind an einen zentralen Notruf des Auftragnehmers weiterzuleiten.
Der Aufzug wird in einem aus Ortbeton erstellten Aufzugschacht eingebaut.
Die Gerüstbolzen für den Einbau des Montagegerüsts müssen im Ortbeton eingebaut werden, in Abstimmung mit dem Gewerk Baumeister.
Im Aufzugschacht wird eine NRA-Anlage mit automatischen Rauchmeldern und mit Ansteuerung einer Lüftungsöffnung im Schachtkopf eingebaut.
Betriebsbedingungen:
Die Anlagen werden im unbeheizten Innenbereich betrieben. (Raumarten entsprechend VDE 0100).
Einspeisendes Netz, 400 V DS 50 Hz, mit Mittelleiter. Schutzmaßnahme VDE 0100, durch Nullung mit getrenntem Schutzleiter, keine Sicherheitsstromversorgung.
Grobmassen als Übersicht zum Umfang der Bauarbeiten:
1 St. Personenaufzug 1000 kg / 13 Personen, 4 Haltestellen
1 St. Lastenaufzug 3200 kg / 42 Personen, 4 Haltestellen
6 St. Montagehilfseinrichtung Lastöse
1 St. Montagehilfseinrichtung I-Träger
NRA-Anlage:
2 St. Dachhaube Stahl niro
2 St. Verschluss Rauchabzugsöffnung mit Handauslöser
2 St. Steuergerät für den elektrischen Antrieb von Öffnungen zur Rauchableitung
1 St. Witterungsüberwachungsstation
4 St. Ansauchrauchmelder
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz
von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Drei Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen mit mindestens folgenden Angaben:
Angabe zur Art der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung, Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bayreuth
Hochbauamt
Luitpoldplatz 13
95444 Bayreuth
Elektronische Submission im Staatsanzeiger eServices
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160
Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de