Trockenbauarbeiten Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: H08108122
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten Neubau
Vorsatzschalen Installationsschächte, Beplankung GIS-Systemwand, Trockenbauwände, abgehängte Decken Gipskarton und Holzwolle, Dämmung Tiefgarage
Willy-Brandt-Gesamtschule und FOS
Freudstr. 15
80935 München
Vorsatzschalen Installationsschächte, Beplankung GIS-Systemwand, Trockenbauwände, abgehängte Decken Gipskarton und Holzwolle, Dämmung Tiefgarage:
- ca. 719 m2 Vorsatzschalen
- ca. 651 m2 GIS
- 1.883 m2 TB-Wände d = 10 bis 25 cm
- 12.769 m2 abgeh. Decke GK glatt
- 981 m2 abgeh. Decke GK Akustik
- 13.714 m2 abgeh. Decke Holzwolle Akustik
- 2.535 m2 TG -Dämmung
- 300 m2 Innengerüst 300 m2 und
- ca. 5 Stk fahrbares Gerüst
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Forstinning
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
296 Werktage ab Leistungsbeginn auf der Baustelle vor Ort
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.