Software für den Mikro-Computertomographen SkyScan 1190 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-067
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software für den Mikro-Computertomographen SkyScan 1190
Im Zuge des PerForm REACT Projektes und des damit verbundenen Aufbaus eines S3 Tierlabors am Institut für Virologie des Helmholtz Zentrum München wird eine neue Analysesoftware für den SkyScan1190 Mikro-Computertomograph benötigt. Das Mikro-CT wird in unseren Labors zur Untersuchung des Einflusses verschiedener Virusinfektion auf Kleintiermodelle verwendet. Hierzu wird nun eine Analysesoftware benötigt, die es unter anderem ermöglicht erhaltene Rohdaten der Bildaufnahmen zu prozessieren und hierbei Artefakte zu reduzieren sowie 3D Rekonstruktionen zu erstellen.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
1 Software
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens; (2) Geschäftsführer; (3) Geschäftssitz; (4) alle Niederlassungen; (5) Gesellschaftsform; (6) Gründungsdatum.
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. Als Referenzen gelten auch wissenschaftliche Publikationen, die die Expertise in diesem Feld bestätigen. Die eingereichten Referenzen müssen vor allem die Expertise zu den Punkten (2) und (4) im Leistungsverzeichnis bestätigen.
Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss.
In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich); (2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion); (3) Art der Leistung; (4) Volumen (PT oder Euro); (5) Zeitraum.
Im Falle wissenschaftlicher Publikationen müssen Angaben zu Beteiligten Forschungsinstituten und Arbeitsgruppen angegeben werden.
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Formblatt Artikel 5k
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlung erfolgt nach Vorlage einer spezifizierten Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.