Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu) Referenznummer der Bekanntmachung: 109/22 EU VV TW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zum Abschluss von Einzelverträgen über Glasfasermiete auf Point-to-Point Glasfaserverbindungen zwischen Behördenstandorten der Stadt Kempten (Allgäu)
Der Auftraggeber verfügt im Stadtgebiet aktuell über 27 Behördenstandorte, jährlich kommen durchschnittlich weitere drei Standorte hinzu. Ziel dieser Beschaffung durch den Auftraggeber ist, sämtliche Standorte mit je einer unbeschalteten Glasfaser zum Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten/ Allgäu verbunden zu haben, um hierüber selbst durch ein internes Behördennetz Datenaustausch zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll je Los ein Rahmenvertrag zur Anmietung von Glasfaserstrecken mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden, unter welchem der Auftraggeber auf einzelvertraglicher Basis mit einer Mindestlaufzeit von je 5 Jahren sukzessive Glasfasern zu Behördenstandorten anmieten kann.
Los 1:
Aktuell besteht Bedarf einer Anbindung von weiteren acht Behördenstandorten im Stadtgebiet Kempten (s. Übersicht der Glasfaserstrecken in TEIL B_Leistungsbeschreibung_Anmietung Glasfasern). Hierzu soll in einem 1. Einzelvertrag unter dem Rahmenvertrag des Los 1 je eine Glasfaser zwischen dem Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten / Allgäu und jedem der zu Los 1 genannten acht Behördenstandorten mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren angemietet werden. Darüber hinaus sollen unter dem Rahmenvertrag auf einzelvertraglicher Basis jährlich bis zu drei weitere Behördenstandorte mietweise in das Glasfasernetz integriert werden (Los 1).
Los 2:
Zudem sind bereits weitere 19 Behördenstandorte durch angemietete Glasfasern mit unterschiedlichen Laufzeiten zum Knotenpunkt Rottachstraße 2, Kempten/Allgäu in das Behördennetz integriert (s. Übersicht der Glasfaserstrecken in TEIL B_Leistungsbeschreibung_Anmietung Glasfasern). Nach Ablauf deren aktueller Mindestlaufzeiten aus bestehenden Verträgen, welche sukzessive zwischen 2023 und 2027 enden, sollen ohne zeitliche Zäsur Glasfasern zu diesen Standorten auf einzelvertraglicher Basis unter dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag des Los 2 für eine Mindestlaufzeit von je 5 Jahren angemietet werden.
Los 1 und Los 2.
Voraussetzung: Das Gesamtangebot muss das wirtschaftlichste sein.
Vermietung je einer Glasfaser zwischen dem Knotenpunkt in der Rottachstraße 2, 87439 Kempten (Allgäu) zu den unter II.2.4) genannten Behördenstandorten
Stadtgebiet Kempten (Allgäu)
Der Auftragnehmer vermietet je eine Glasfaser zwischen dem Knotenpunkt in der Rottachstraße 2, 87439 Kempten / Allgäu zu den nachfolgenden Behördenstandorten:
1. Museumsdepot, Messerschmittstraße 6, 87437 Kempten
2. Allgäu-Gymnasium, Eberhard-Schobacher-Weg 1, 87435 Kempten
3. Gustav-Stresemann-Schule, Hanebergstraße 34, 87437 Kempten
4. Schule am Haubenschloß, Haubenschloßplatz 1, 87435 Kempten
5. Carl-von-Linde-Gymnasium, Haubensteigweg 10, 87439 Kempten
6. Hildegardis-Gymnasium, Lindauer Straße 22, 87439 Kempten
7. Nordschule, Lotterbergstraße 31, 87439 Kempten
8. Agnes-Wyssach-Schule, Ostbahnhofstraße 57, 87437 Kempten
9. Bis zu weiteren drei Behördenstandorten im Stadtgebiet Kempten je Vertragsjahr des Rahmenvertrages
Der Auftraggeber benötigt schnellstmöglich im Jahr 2023 jeweils eine Glasfaser (Dark Fiber) auf den genannten Strecken zur einzelvertraglichen Anmietung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber unter den Bedingungen des abzuschließenden Rahmenvertrages pro Rahmenvertragsjahr für drei weitere Strecken je eine Glasfaser zu neu einzubindenden Behördenstandorten einzelvertraglich anmieten.
Die Einbindung der Standorte in das EDV-Netzwerk der Stadt Kempten erfolgt langfristig. Aus diesem Grund plant der Auftraggeber die langfristige Anmietung je einer Glasfaser zwischen diesen Standorten und dem zentralen Standort mit einer Mindestlaufzeit von je 5 Jahren mit anschließender jährlicher Verlängerung. Die lange Vertragslaufzeit soll den Bietern Planungs- und Investitionssicherheit für notwendige Errichtungen von Glasfaserverbindungen durch entsprechende Pachteinnahmen ermöglichen.
Den behördeninternen Datenaustausch zwischen den Standorten wird der Auftraggeber über ein selbst betriebenes aktives Datennetzwerk realisieren, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Mit dem Zuschlagsempfänger soll ein Rahmenvertrag-Glasfaser, sowie als 1. Einzelvertrag unter diesem die Anmietung je einer Glasfaser auf den genannten acht Strecken auf Basis der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Musterverträge geschlossen werden. Bieter akzeptieren mit Angebotsabgabe den Muster-Rahmenvertrag-Glasfaser sowie den Muster-Einzelvertrag-Glasfaser inkl. deren Anlagen und machen diese zum Gegenstand ihres Angebotes.
Änderungen einzelner Klauseln oder Regelungsinhalte an den Muster-Vertragsunterlagen können von Bietern in deren Angebotslegung vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber wird die Vorschläge prüfen und im Falle zu übernehmender Änderungen alle Bieter im Rahmen einer Verhandlungsrunde über den geänderten Vertragsinhalt informieren und um erneute Angebotsabgabe auffordern. Bieter können daraufhin erneut angepasst bieten, oder von einer Angebotslegung absehen.
Alle unter dem Rahmenvertrag angemieteten Glasfasern haben die technischen Spezifikationen gem. Rahmenvertrag Glasfaser – „Anlage 2_Technische Spezifikation_SLA“ einzuhalten. Der Zuschlagsempfänger hat überdies den im Rahmenvertrag Glasfaser – „Anlage 2_Technische Spezifikation_SLA“ definierten Service an den vermieteten Glasfasern zu leisten.
Vermietung je einer Glasfaser zwischen dem Knotenpunkt in der Rottachstraße 2, 87439 Kempten (Allgäu) zu den unter II.2.4) genannten Behördenstandorten
Stadtgebiet Kempten (Allgäu)
Der Auftraggeber verfügt aktuell noch über Glasfasermietverträge vom Koppelpunkt Rottachstraße 2, 87439 Kempten/ Allgäu jeweils zu nachfolgenden Behördenstandorten, deren Laufzeiten wie nachfolgend aufgeführt enden:
1. Stadtbauhof, Memminger Straße 128, 87439 Kempten - Laufzeitende: 31.07.2023
2. Kfz-Zulassungsstelle - Strecke 1 und 2, Bahnhofstraße 80, 87435 Kempten - Laufzeitende: 31.07.2023
3. APC Tempelbezirk Kasse, Cambodunumweg 3, 87437 Kempten - Laufzeitende: 04.07.2025
4. Schulpsychologen/Stadtarchäologie, Füssener Straße 88, 87437 Kempten - Laufzeitende 29.10.2025
5. Kindertagesstätte Chapuis Villa, Füssener Straße 92, 87437 Kempten - Laufzeitende: 29.10.2025
6. Stadttheater, Theaterstraße 4, 87435 Kempten - Laufzeitende: 14.01.2026
7. Erasmuskapelle, Sankt-Mang-Platz 4, 87435 Kempten - Laufzeitende: 22.02.2026
8. Grundschule und Mittelschule auf dem Lindenberg, Merktstraße 1-3, 87437 Kempten - Laufzeitende: 09.03.2026
9. APC Kleine Thermen, Merktstraße 13, 87437 Kempten - Laufzeitende: 09.03.2026
10. Konrad-Adenauer-Schule, Wettmannsberger Weg 2, 87437 Kempten - Laufzeitende: 14.04.2026
11. Städtische Realschule/Schule Hofmühle, Westendstraße 27, 87439 Kempten - Laufzeitende: 28.06.2026
12. Schule Kottern/Eich (Kottern), Friedrich-Ebert-Straße 14, 87437 Kempten - Laufzeitende: 12.09.2026
13. Kindertagesstätte St. Mang, Ludwigstraße 50, 87437 Kempten - Laufzeitende: 12.09.2026
14. Fleischhygieneamt, Bleicherstraße 18, 87437 Kempten - Laufzeitende: 03.10.2026
15. Kfz-Zulassungsstelle - Strecke 3, Bahnhofstraße 80, 87435 Kempten - Laufzeitende: 28.10.2026
16. Illerstadion, Illerdamm 10, 87437 Kempten - Laufzeitende 05.04.2027
17. Museumsdepot, Ursulasrieder Straße 28, 87437 Kempten - Laufzeitende: 10.07.2027
18. Schule Heiligkreuz, Heiligkreuzer Straße 98, 87439 Kempten - Laufzeitende: 25.08.2027
19. Digitale Stadtentwicklung, In der Brandstatt 10, 87435 Kempten - Laufzeitende: Quartal 4 - 2027
20. Robert-Schuman-Schule, Neudorfer Straße 4, 87437 Kempten - Laufzeitende: Juli - 2028
Der Auftraggeber benötigt, unabhängig vom jetzigen Auftragnehmer der noch laufenden Glasfasermietverträge, über deren Endtermine hinaus auch in Zukunft weiterhin je eine unbeschaltete Glasfaser auf jeder der aufgeführten Strecken.
Nach Ende der aktuellen Mietlaufzeiten sollen vom zentralen Standort Rottachstraße 2, 87439 Kempten zu diesen Standorten mit neuen Einzelverträgen unter dem abzuschließenden Rahmenvertrag-Glasfaser je Strecke eine Glasfaser angemietet werden. Mietbeginn je Standortverbindung und Einzelvertrag schließt sich unmittelbar an das oben genannte Laufzeitende der aktuell bestehenden Mietverträge an.
Die Einbindung der Standorte in das EDV-Netzwerk der Stadt Kempten erfolgt langfristig. Aus diesem Grund plant der Auftraggeber die langfristige Anmietung je einer Glasfaser zwischen diesen Standorten und dem zentralen Standort mit einer Mindestlaufzeit von je 5 Jahren mit anschließender jährlicher Verlängerung. Die lange Vertragslaufzeit soll den Bietern Planungs- und Investitionssicherheit für notwendige Errichtungen von Glasfaserverbindungen durch entsprechende Pachteinnahmen ermöglichen.
Den behördeninternen Datenaustausch zwischen den Standorten wird der Auftraggeber über ein selbst betriebenes Wellenlängen-Multiplexsystem realisieren.
Mit dem Zuschlagsempfänger soll ein Rahmenvertrag-Glasfaser, sowie mit ablaufender Laufzeit der bestehenden Mietverträge je aufgeführte Strecke eine Glasfaser mietweise auf Einzelvertragsbasis zwischen den genannten 20 Strecken geschlossen werden. Die Verträge sollen auf Basis der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Musterverträge geschlossen werden. Bieter akzeptieren mit Angebotsabgabe den Muster-Rahmenvertrag-Glasfaser sowie den Muster-Einzelvertrag-Glasfaser inkl. deren Anlagen und machen diese zum Gegenstand ihres Angebotes.
Änderungen einzelner Klauseln oder Regelungsinhalte an den Vertragsunterlagen können von Bietern in deren Angebotslegung vorgeschlagen werden. Der Auftraggeber wird die Vorschläge prüfen und im Falle zu übernehmender Änderungen alle Bieter im Rahmen einer Verhandlungsrunde über den geänderten Vertragsinhalt informieren und um erneute Angebotsabgabe auffordern. Bieter können daraufhin erneut angepasst bieten, oder von einer Angebotslegung absehen.
Alle unter dem Rahmenvertrag angemieteten Glasfasern haben die technischen Spezifikationen gem. Rahmenvertrag Glasfaser – „Anlage 2_Technische Spezifikation_SLA“ einzuhalten. Der Zuschlagsempfänger hat überdies den im Rahmenvertrag Glasfaser – „Anlage 2_Technische Spezifikation_SLA“ definierten Service an den vermieteten Glasfasern zu leisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeines zu Teilnahmebedingungen:
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die nachfolgend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben. Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen (Mindestanforderungen).
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Nachweise sind in deutscher Sprache abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Bewerber- und Bietergemeinschaften sind zulässig. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat bereits mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Mindestanforderungen):
a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
b) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
c) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu handeln.
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen beziehen, einhält.
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist.
d) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister gegen den Bewerber vorliegen und eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat.
g) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
h) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht in der Person des Bewerbers vorliegen.
i) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört bzw. gehören.
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Erklärung, dass der Bewerber eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sachschäden abgeschlossen hat oder im Fall der Auftragserteilung abschließen wird.
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen:
a) Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag der Errichtung und Vermietung von Glasfasern vergleichbar sind, insbesondere unter Einhaltung mindestens der geforderten Service Level und technischen Spezifikationen, mit Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers und des Projektleiters des Bieters, der Bauzeit und des Jahres der Bereitstellung und des jeweiligen Auftragswertes durch vollständiges Befüllen der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vorlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung zur Laufzeit des Rahmenvertrages von 10 Jahren:
In den vergangenen Jahren wurden jährlich ca. drei weitere Behördenstandorte in das Glasfasernetz bzw. das interne Behördennetz zusätzlich integriert. Der Auftraggeber geht auch zukünftig langfristig von gleichbleibend wachsendem Bedarf aus.
Auch die aktuell noch laufenden Glasfasermietverträge sollen nach Ablauf der unterschiedlichen Restlaufzeiten von 2023 bis 2027 in den Rahmenvertrag integriert werden.
Den Bietern soll daher durch die lange Rahmenvertragslaufzeit von 10 Jahren und die entsprechende Vielzahl an unter ihm abzuschließende Einzelverträge langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für notwendige Errichtungen von Glasfaserverbindungen durch entsprechende Pachteinnahmen ermöglicht werden, um die Voraussetzungen für besser kalkulierbarer Angebote und einer gesteigerten Bieterteilnahme am Auswahlverfahren zu schaffen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland