Beratungsdienstleistungen KHZG - Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-080-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienstleistungen KHZG - Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH
Die LAKUMED Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts) beabsichtigen, eine externe Unterstützung im Rahmen des geplanten Programms zur Umsetzung der Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu beauftragen.
LAKUMED Kliniken Landshuter Kommunalunternehmen für medizinische Versorung (Anstalt des öffentlichen Rechts) Achdorfer Weg 3 84036 Landshut
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ist derzeit in vollem Gange und verändert mittelfristig die Rahmenbedingungen im gesamten Sektor. Ob in der Patientenversorgung oder in der Krankenhausverwaltung, einem derartigen Wandel mit allen Chancen und Herausforderungen waren Kliniken bisher noch nicht ausgesetzt.
Um die Unternehmen bei dieser Aufgabe bestmöglich zu unterstützen, ist im Jahr 2020 das sog. "Krankenhauszukunftsgesetz" (KHZG) in Kraft getreten. Vom Ausbau der Notfallkapazitäten über Patientenportale hin zu klinischen Entscheidungssystemen und Cybersicherheit, in 11 verschiedenen Bereichen konnten bis zum 01.10.2021 Fördervorhaben eingereicht werden.
Auch für die digitale Transformation der Kliniken des Landkreises Lörrach sowie die technologische Ausrichtung des Klinikneubaus ist das Programm ein zentrales Element. Um benötigte finanzielle Mittel einzuwerben, wurde in vier Fördertatbeständen (FTBs) ein Gesamtvolumen i.H.v. 8,7 Mio. EUR beantragt. Nach aktuellem Informationsstand ist davon auszugehen, dass die beantragten Gelder ohne größere Kürzungen zugehen werden.
Es gilt zu beachten, dass das neue KIS-System als Großprojekt mit einem Volumen von 4 Mio. EUR einerseits ebenfalls unter das KHZG-Projektportfolio fällt. Andererseits wird das aktuell bereits laufende Projekt separat gemanaged und spielt damit bis auf Aspekte der finanziellen Zuordnung und Nachweisführung für diese Ausschreibung eine untergeordnete Rolle.
Aufgrund der herausragenden Bedeutung des KHZG-Förderprogramms handelt es sich um ein Thema mit strategischer Relevanz für die mittelfristige Entwicklung des Unternehmens. Neben den finanziellen Sanktionen bei Nichterreichen des geforderten Digitalisierungsgrades gilt es zu beachten, dass dieses Zukunftsprogramm mit hohen Ansprüchen an die Dokumentationspflichten einhergeht. Es muss davon ausgegangen werden, dass zum Laufzeitende im Jahr 2024 großflächige Kontrollen der Mittelverwendung erfolgen.
Unter Berücksichtigung der Anzahl involvierter Parteien (im Unternehmen sowie Externe) und des Betrachtungshorizontes (bis Ende 2024) besteht ein hohes Risiko, dass ggf. "Falschzuordnungen" von Aufträgen, Buchungen, Kostenstellen usw. erfolgen. Diese könnten dazu führen, dass die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung bei den Kliniken des Landkreises Lörrach Ende 2024 nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ein "worst-case-Szenario" würde darin bestehen, dass Projekte in einem FTB effektiv durchgeführt wurden, die Kliniken jedoch wegen fehlender Nachweise trotzdem zu Rückzahlungen der Fördergelder gezwungen sind. Auch in einem weniger fatalen Szenario wäre es vorstellbar, dass verschiedenste Abteilungen einen hohen Ressourcenaufwand hätten, um entsprechende Vorgänge im Nachhinein "aufzuarbeiten".
Mit Blick auf das Fördervolumen, sind derartige Situationen unbedingt zu vermeiden. Da im Unternehmen zu jetzigen Zeitpunkt nicht die entsprechende personelle Verfügbarkeit für eine administrative Bearbeitung und Dokumentation solcher Großvorhaben existiert, wurde beschlossen auf externe Unterstützung zurückzugreifen.
Die Ausschreibung bezieht sich demnach auf eine umfassende Unterstützung in der Verwaltung des Großprojektes KHZG. Darüber hinaus soll punktuell Unterstützung in technischen und prozessualen Fragestellungen bezogen werden. Die genauen Spezifikationen dieser Zusammenarbeit werden im Folgenden näher definiert.
Wie im obigen Kapitel dargelegt, geht es um eine umfassende administrative Unterstützung beim Einsatz der den Kliniken zugesprochenen Fördermittel. Darüber hinaus soll punktuell externe Unterstützungsleistung bei einzelnen Beschaffungsmaßnahmen (z.B. PDMS) bezogen werden und die prozessual-technische Zielbildentwicklung (z.B. beim Einsatz eines Unit-Dose Automaten) unterstützt werden.
Insgesamt lassen sich die zu beschaffenden Leistungen in drei Bereiche untergliedern:
I) Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Verwaltung des Projektportfolios
II) KHZG-Nachweisführung
III) Prozess- und Digitalberatung
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Förderung durch Krankenhauszukunftsfond (KHZF) vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
1. Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
2. Nachweis Lebenslauf je Mitarbeiter: Das Unternehmen beschäftigt Mitarbeitende mit mindestens 5 Jahren Erfahrung in einer Krankenhaus-IT-Abteilung (Systemadministration bzw. -entwicklung oder IT-Projektleitung)
3. Nachweis als Zertifikat je Mitarbeiter: Das Unternehmen beschäftigt mindestens 5 Mitarbeitende, welche über eine KHZG-Zertifizierung als berechtigter IT-Dienstleister verfügen (Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung).
4. Das Unternehmen muss mindestens 30 Mitarbeitende beschäftigen, die mit der Beratung im Gesundheitswesen betraut sind (ohne Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung).
"Mindestanforderung an Referenzen:
- Das Unternehmen besitzt umfassende Erfahrung in der KHZG-Antragstellung und den spezifischen Abläufen und Vorgaben in Baden-Württemberg. Die Erfahrung ist mit mindestens 10 Referenzprojekten in unterschiedlichen Krankenhäusern nachzuweisen.
- Das Unternehmen hat für mindestens 5 Krankenhäuser bereits im Jahr 2022 die Nachweisführung in der Rolle des berechtigten IT-Dienstleisters übernommen.
- Das Unternehmen besitzt umfassende Erfahrung in Digitalisierungsprojekten in Krankenhäusern, davon mindestens drei Referenzen mit einem Nettoumsatzvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR in den letzten drei Jahren.
- Das Unternehmen besitzt umfassende Erfahrung im Bereich der Prozessoptimierung in Krankenhäusern, davon eine Referenz mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR Nettoumsatzvolumen in den letzten fünf Jahren.
- Das Unternehmen muss über die entsprechende Erfahrung in Beratungsprojekten verfügen, die die Planung und Beschaffung eines PDMS-Systems in Intensivstationen zum Ziel hatten, davon mindestens drei Referenzen in den letzten zwei Jahren."
1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist zu beachten, dass eine "formelle" Präsentation mit Angebotsabgabe durch den Bieter gefordert wird. Der Bieter wird vorbehaltlich eines gültigen Angebotes zur Präsentation aufgefordert (siehe Leistungsverzeichnis). Die voraussichtlichen Präsentationstermine sind für den 25.11.2022 und 01.12.2022 geplant.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YWGMRWG7C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.