Rattenbekämpfung Referenznummer der Bekanntmachung: G60283422
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rattenbekämpfung
Rattenbekämpfung an verschiedenen Grünanlagen, Wasserläufen und Bauwerken im Stadtgebiet München
- ca. 7.000 Köderstationen liefern
- ca. 74.000 Köderstationen kontrollieren
- ca. 7.000 Köderstationen einsammeln
- ca 260 Sichtkontrollen abschließend
- ca. 26.000 Rattenfertigköder liefern
- ca. 26.000 Rattenköder liefern
- ca. 15.000 Rattenlöcher bekämpfen
Bei beiderseitigem Einverständnis von Auftraggeber und Auftragnehmer am Ende der regulären
Laufzeit, kann der Vertrag unter Beibehaltung aller Konditionen um ein Jahr verlängert werden.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=236163
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=236163
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=236163
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.