Rahmenvertrag für den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0047
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Betrieb von Notunterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München
Vertragsgegenstand soll ein Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmerinnen/Auftragnehmern über den Betrieb von mehreren Unterkünften für Geflüchtete im Stadtgebiet München sein, in Form eines Abrufs eines wöchentlichen Stundenkontingents an Einrichtungsleitung und Haussicherheits- und Servicepersonal.
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
Franziskanerstraße 8
81669 München
Rahmendaten zum Abruf:
Im Rahmen dieses Verfahrens wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmerinnen/Auftragnehmern geschlossen (Bieterkreisermittlung), die die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen erfüllen und ein zuschlagsfähiges Angebot mit allen Preisangaben abgeben.
Vorgabe ist auch, dass die Auftragnehmer*in/ der Auftragnehmer bei Bedarf das Personal für den Betrieb von mindestens einer Unterkunft stellt (binnen max. 14 Tagen nach Abruf). Durch Angebotsabgabe wird dies zugesichert und alle Vorgaben dieser Vergabe sowie der bekanntgemachten Unterlagen werden akzeptiert.
Die Bedingungen für die Erteilung der konkreten Einzelaufträge ( Abruf Betrieb einer Unterkunft) sind die Folgenden:
- Die Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer (Bieterkreis) werden in der Reihenfolge der Platzierung ihres in der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung stehenden Angebots angefragt. Ist die/der erstplatzierte Auftragnehmerin/Auftragnehmer nicht in der Lage, zum geforderten Zeitpunkt vollumfänglich die abgerufene Leistung zu erbringen, wird die/der zweitplatzierte Auftragnehmerin/Auftragnehmer angefragt.
In dieser Reihenfolge wird vorgegangen, bis eine Auftragserteilung möglich ist.
Es erhält damit jeweils die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer des Bieterkreises den Zuschlag für den Einzelauftrag, der für diesen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat und Kapazitäten zur Verfügung hat.
Hat die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer bereits einen Einzelauftrag erhalten und kann die erforderlichen Personalvolumina bei weiterem Abruf nicht stellen, erhält die/der nächstwirtschaftlichste Auftragnehmerin/Auftragnehmer den Zuschlag usw.
Die Ermittlung des für den Einzelauftrag wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im Rahmen dieses Verfahrens abgegebenen Preise und Konditionen.
In der Leistungsbeschreibung / Rahmenvereinbarung sind bereits alle Bedingungen für die Erbringung der Leistung sowie die objektiven Bedingungen für die Auswahl der Unternehmen festgelegt, sodass die Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren nach Maßgabe dieser Vorgaben beauftragt werden.
Es besteht weder ein Anspruch der Auftragnehmerin auf die Erweiterung zum Betrieb der Unterkunft für Geflüchtete dem Grundsatz nach noch zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Allgemeines:
Die Auftragnehmer*in/ der Auftragnehmer stellt das Personal für den Betrieb von mindestens einer Unterkunft.
Das Personalvolumen für den Betrieb einer Unterkunft setzt sich aus wöchentlich 40 Stunden Einrichtungsleitung und wöchentlich 224 Stunden HSP (Details siehe Ziffer I.3.1 der Leistungsbeschreibung).
Das geforderte Personalvolumen für den Betrieb einer Unterkunft wird von der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer binnen einer Frist von bis zu 14 Tagen nach Abruf gestellt.
Sobald der Abruf aus dem Rahmenvertrag (schriftlich durch die Auftraggeberin) erfolgt, stellt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen für mindestens 4 Wochen das festgelegte Personalvolumen (siehe Ziffer I.3.1 der Leistungsbeschreibung).
Die 4 Wochen beginnen ab dem Datum, an dem das geforderte Personalvolumen durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer gestellt wird (jedoch spätestens 14 Tage nach Abruf durch die Auftraggeberin).
Verlängerungsoptionen für den Einzelauftrag (jeweils über 4 Wochen) durch die Auftraggeberin sind bis zum Vertragsende (siehe Ziffer II.2.1) möglich. Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 7 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt.
Angaben zur Einrichtungsleitung, Haussicherheits- und Servicepersonal und zur Laufzeit im Einzelnen:
1. Einrichtungsleitung (EL):
- Von Montag bis Freitag, mit einem Umfang von wöchentlich insgesamt 40 Stunden abzüglich Feiertage (8 Stunden täglich; zzgl. unvergüteter Pause). Die geforderten Stunden werden innerhalb des Zeitfensters zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr
in der Unterkunft erbracht.
- Auf Grund der aktuellen Situation ist es noch nicht vorhersehbar, ob das Erfordernis besteht, den Einsatz der EL am Wochenende sowie ggf. auch nachts zu erweitern; es ist
also eine Erhöhung der Einsatzstunden (bspw. nachts /rund um die Uhr) durch Abruf der Auftraggeberin möglich.
Für weitere Einzelheiten s. I.3.1.1 der Leistungsbeschreibung.
2. Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP):
- Mit einem Umfang von wöchtenlich insgesamt 224 Stunden. Die Leistung wird in den Zeiten von 7:30 - 24:00 Uhr erbracht (in der Regel in 2 Schichten aufgeteilt: Frühschicht von 7:30 bis 16:00 Uhr; Spätschicht von 15:30 - 24:00 Uhr) von
Montag bis Sonntag (auch feiertags)
- Die Pause (je 30 Minuten) wird nicht vergütet.
- Auf Grund der aktuellen Situation ist es noch nicht vorhersehbar ob das Erfordernis besteht den Einsatz der HSP zu erweitern (rund um die Uhr etc.); es ist also eine Erhöhung der Einsatzstunden(bspw. nachts/rund um die Uhr) durch Abruf der Auftraggeberin möglich.
Für weitere Einzelheiten s. I.3.1.2 der Leistungsbeschreibung.
3. Laufzeit:
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 12.12.2022 und endet mit Ablauf des 21.05.2023, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Falls vor dem 21.05.2023 bereits der Abruf der gem. Ziffer I.2. der Leistungsbeschreibung festgelegten Gesamtstundenvolumens EL (11.960 Stunden) und HSP (66.976 Stunden) erfolgt ist und mithin der Vertrag ausgeschöpft ist, endet der Rahmenvertrag vorzeitig mit Ausschöpfung des Gesamtvolumens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18418284bf9-29f7b1f669df3f70
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18418284bf9-29f7b1f669df3f70
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18418284bf9-29f7b1f669df3f70
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
geschätzte Abrufmenge:
Gesamtstundenvolumen Einrichtungsleitung (über die Vertragslaufzeit): 11.960 Stunden
Gesamtstundenvolumen Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP) (über die Vertragslaufzeit): 66.976 Stunden
Höchstabrufmenge:
EL: 17.940 Stunden
HSP: 100.464 Stunden
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).