Gemeinde Centrum Eine Welt OP Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 73200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuendettelsau
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuendettelsau.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Centrum Eine Welt OP Freianlagen
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt. Die Gemeinde Neuendettelsau beabsichtigt gemeinsam mit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau als Neubau zu errichten. In diesem Zuge werden auch Objektplanungsleistungen - Freianlagen nach §39 HOAI, LP 1-9 mit stufenweiser Beauftragung vergeben.
Schnittstellen zu anderen Gebäuden und Freibereichen, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, müssen bei der Planung mit berücksichtigt werden. Weiter ist zu beachten, dass für die gegenständige Maßnahme Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Die Zuarbeit des Planers wird hier erwartet.
91564 Neuendettelsau, Hauptstraße
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt Die Gemeinde Neuendettelsau beabsichtigt gemeinsam mit der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau als Neubau zu errichten.
Das Baugrundstück liegt südlich des Areals der Mission eine Welt an der Hauptstraße und befindet sich damit im Zentrum von Neuendettelsau.
Im Vorfeld des Vergabeverfahrens Gebäudeplanung, welches derzeit gerade läuft, wurden vom Auftraggeber umfangreiche Vorarbeiten zur Festlegung des Raumprogramms und der funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen geleistet und schließlich eine bauliche Machbarkeitsstudie inkl. Kostenschätzung beauftragt.
Zur Freimachung des zukünftigen Baufeldes müssen einige zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch von der benachbarten Mission Eine Welt genutzten Gebäude abgebrochen werden. Zeitgleich zur Errichtung des geplanten Gemeindezentrums sollen in der Nachbarschaft weitere Gebäude saniert (verbleibende Bestandsgebäude MEW) und in unmittelbarem Anschluss an das Gebäude neu errichtet werden (Neubau kommunale Tiefgarage, Neugestaltung öffentlicher Freiflächen).
Planung und Realisierung der öffentlichen Freiflächen sind Gegenstand dieser Ausschreibung, die funktionalen Schnittstellen müssen planerisch berücksichtigt und die Realisierung baulogistisch abgestimmt werden.
Im Leistungsumfang Freianlagen sind das Herrichten von ca. 1130 m² Grünflächen, ca. 500 m² Freiflächen mit 10 Stellplätzen sowie weitgehender Erhalt des Baumbestandes mit Baumschutzmaßnahmen während der Bauausführungsphase.
Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanungsleistung Freianlagen der Leistungsphasen 1-9. Die Beauftragung erfolgt nach § 39 HOAI stufenweise.
Im Auftragsfall wird die Leistungsstufe 1 mit den Leistungsphasen 1 + 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektablauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Das ISEK (Integrierte Städtebauliche Entwicklungs-Konzept) läuft derzeit und ist in der Planung mit zu berücksichtigen.
Das MEW soll eine neue Adressbildung erhalten und entsprechend städtebaulich Berücksichtigung finden, sowie das Eingangstor zur Ortsmitte abbilden.
Die Unterbringung der oberirdischen Stellplätze ist mit dem Nutzer noch abzustimmen. Die Freianlagen sollen weitestgehend versickerungsfähig sein. Auf Versiegelungen soll so weit möglich verzichtet werden.
Weitere Abstimmungen sind mit der ELKB zu führen hinsichtlich der Verzahnung der Flächen für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern. Hierzu bedarf es der Abstimmungen mit der ELKB bezüglich der gemeinsamen Hofgestaltung.
Bei den Kosten der Freianlagen geht man derzeit von ca. 450.000,00 € aus.
Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung frühestens zum Januar / 2023 erfolgen. Die Errichtung des Gebäudes könnte demnach Anfang 2024 beginnen.
Mit der Durchführung der Freianlagen ist ab Mitte 2025 zu rechnen. Die Fertigstellung sollte im Frühjahr 2026 erfolgen.
Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren.
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen "Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes; Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ".
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung, (LP 1-2) Stufe 2: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, (LP 3-4) Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7),
Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8-9).
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https:// www.subreport.de Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften4 / 6 und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 Baukammergesetz Bayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Alle Bewerber werden bereits an die Stelle darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung bzw. gemäß FB 127 EU aufweisen. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des "Russlandsbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt 127 EU. Dieses ist zwingend mit einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach6 / 6 Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht6 / 6 abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/