Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Abdichtungs- u. Estricharbeiten-BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2125/L10a
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg an der Laaber
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg- Abdichtungs- u. Estricharbeiten-BA2
Der Altbau der Schule wird in zwei Bauabschnitten: BA2+BA3 saniert.
Für die 07.KW 2023 - 09.KW 2023 ist für den BA2 folgendes vorgesehen:
ca. 655 m2 Sohlabdichtung
ca. 600 m2 Bodendämmung
ca. 1.555 m2 Zementestrich
Es ist lediglich eine elektronische Angebotsabgabe über das Portal zugelassen. Schriftliche Angebote z.B. per Post werden nicht gewertet!
Die Ausschreibung beinhaltet keine Stoffpreisgleitklausel.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Altbau der Schule wird in zwei Bauabschnitten: BA2+BA3 saniert.
Für die 07.KW 2023 - 09.KW 2023 ist für den BA2 folgendes vorgesehen:
ca. 655 m2 Sohlabdichtung
ca. 600 m2 Bodendämmung
ca. 1.555 m2 Zementestrich
Die Ausschreibung beinhaltet keine Stoffpreisgleitklausel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch, dabei sind keine Bieter erlaubt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.