Errichtung eines Rechenzentrums-Container
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9814840
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anregiomed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Rechenzentrums-Container
Errichtung eines schlüsselfertigen Rechenzentrums in Modulbauweise zur Aufnahme von Computeranlagen und Netzwerkkomponenten mit einer Nennlast von bis zu 30kW. Die Arbeiten beinhalten auch Systemschränke, Elektroverteilung, Batterieanlagen, Kühlanlagen, Löschanlage und Überwachungseinrichtungen.
Ansbach
Errichtung eines schlüsselfertigen Rechenzentrums in Modulbauweise zur Aufnahme von Computeranlagen und Netzwerkkomponenten mit einer Nennlast von bis zu 30kW. Die Arbeiten beinhalten auch Systemschränke, Elektroverteilung, Batterieanlagen, Kühlanlagen, Löschanlage und Überwachungseinrichtungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung den Umsatz des Unternehmens in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle
eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung eine Bestätigung vorzulegen, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt
wurden, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, hat der Bieter 3 Referenzen vorzulegen und je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden
Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit dem eigenen Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung),
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
(Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmern); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden;
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsmäße Ausführung
der Leistung. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und die
o. g. Referenzbescheinigungen und Angaben auch für diese abzugeben.
Gefordert Kautionen und Sicherheiten:
Für die Vertragserfüllung i. H. v. 5 v. H. d.Brutto-Auftragssumme (o. Nachträge),
Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. 3 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.