Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Fensterbauarbeiten/Sonnenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 02422/52/2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule Memmingen - Fensterbauarbeiten/Sonnenschutz
Hauptmassen
170 St Aluminium-Fensterelemente in verschiedenen Größen und Aufteilungen
6 St 2-flüglige Aluminium-Türelemente in verschiedenen Größen und Aufteilungen
9 St 1-flüglige Aluminium-Tür-Elemente in verschiedenen Größen und Aufteilungen
1 Stück Stahlblech-Außentüre
77 m² Aluminium Pfosten-Riegel-Fassade
8 St Lichtdachkonstruktionen
88 St Raffstoreanlagen mit Schienenführung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer umfangreichen Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahme werden die Gebäude der Edith Stein-Grundschule in Memmingen an den heutigen Flächenbedarf angepasst.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
Metallbauarbeiten
Die Leistung umfasst Herstellung, Lieferung und Montage von Aluminium-Bauelementen in Form von Fenstern, Außentüren und -Fassaden, sowie
Profilrahmen-Innentüren.
Verglasungsarbeiten
Die Leistung umfasst die Lieferung und komplette Verglasung aller Glasscheiben bzw. Paneele, einschl. Einsetzen und Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Sonnenschutzarbeiten
Die Leistung umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sonnenschutzanlagen, einschl. der Sonnenschutzblenden.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschl. Auf- / Abladen, Lagern auf der Baustelle und Transport zur Verwendungs-stelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben ist. Es werden bauseits keine Hebezeuge zur Verfügung gestellt.
Baubeginn: 05. Juni 2023 (KW 23); Baufertigstellung: 28. März 2024 (KW 13)
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt für Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Erklärungen und gültigen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt durch Eigenerklärung
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 18 Monate sein darf
Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (gesetzliche Sozialkasse) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen
3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gemäß VOB. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Vertragserfüllungsbürgschaft: Die für die Vertragserfüllung zu leistende Sicherheit beträgt ab einer Auftragssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer,
ohne Nachträge).
Mängelbürgschaft: Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.