Ausbau, Modernisierung und Betrieb der Netzwerkinfrastruktur gegen monatliches Entgelt Referenznummer der Bekanntmachung: 040-Org-VgV-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau, Modernisierung und Betrieb der Netzwerkinfrastruktur gegen monatliches Entgelt
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von aktiven Netzwerk-Komponenten und Software abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung verlangt Einzelpreise und zusätzlich eine Rabattierung auf eine Preisliste eines Herstel-lers im Bereich Netzwerk. Die Rahmenvereinbarung muss eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben und durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils weitere 12 Mona-te verlängert werden können.
Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von aktiven Netzwerk-Komponenten und Software abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung verlangt Einzelpreise und zusätzlich eine Rabattierung auf eine Preisliste eines Herstel-lers im Bereich Netzwerk. Die Rahmenvereinbarung muss eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben und durch den Auftraggeber optional 2-mal um jeweils weitere 12 Mona-te verlängert werden können. Die Geräte / Software werden abhängig vom Projektplan und Verfügbarkeiten der Geräte / Software abgerufen. Nach Zuschlag wird der Projekt-plan zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt.
Weiterhin soll mit dieser Ausschreibung die gesamte Netzwerk-Infrastruktur gesamtver-antwortlich an einen Dienstleister für 60 Monate übergeben werden.
Der Auftraggeber wird ab erfolgter Übernahme der Netzwerk-Infrastruktur durch den Auf-tragnehmer benötigte Hardware oder Software über diese Rahmenvereinbarung bereit-stellen, aber weder verwaltend noch unterstützend mit eigenen Mitarbeitern tätig werden. Sämtliche Tätigkeiten während der Vertragslaufzeit (Betrieb) müssen zwingend durch den Auftragnehmer erfolgen. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Betriebsverantwor-tung für die Netzwerk-Infrastruktur des Auftraggebers für die Vertragslaufzeit.
Þ Optional: Verlängerung des Vertrags um weitere 12 Monate
Þ Optional: Beratung
Þ Optional: Eine WLAN-Ausleuchtung
Þ Optional: Umsetzung IP-Adresskonzept
Þ Optional: Verlängerung des Vertrags um weitere 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 05 – Eigenerklärung Ausschluss-gründe“ ausgefüllt beigefügt sein.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden De-ckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
• Für Vermögensschäden mindestens 500.000 € je Schadensereignis
• Die Versicherung muss auch Tätigkeitsschäden umfassen. Sollte dies auf der Versicherungspolice nicht eindeutig erkennbar sein, muss ein entsprechende Eigenerklärung zusätzlich eingereicht werden.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber innerhalb einer angemes-senen Nachfrist vorgelegt wird.
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (Eigen-kapital durch Bilanzsumme).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „Mittlere Bonität“ was der Klasse „250 - 299“ entspricht.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und führen zum Ausschluss des Angebots.
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden De-ckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden min. 1.500.000 € je Schadensereignis
• Für Vermögensschäden mindestens 500.000 € je Schadensereignis
• Die Versicherung muss auch Tätigkeitsschäden umfassen. Sollte dies auf der Versicherungspolice nicht eindeutig erkennbar sein, muss ein entsprechende Eigenerklärung zusätzlich eingereicht werden.
oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber innerhalb einer angemes-senen Nachfrist vorgelegt wird.
A3.2 - Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (Eigen-kapital durch Bilanzsumme).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „Mittlere Bonität“ was der Klasse „250 - 299“ entspricht.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und führen zum Ausschluss des Angebots.
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb und den Betrieb der später einzusetzenden Produkte
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über das Betreiben eines Managed Network in den Räumlichkeiten des Kunden inkl. gesamter Betriebsverantwortung innerhalb der vergangenen fünf Jahre mit den in „Anlage 07 – Referenzen des Un-ternehmens“ geforderten Angaben.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Art der IT-Sicherheitsumgebung, der Anzahl der betreuten Geräte und der erbrachten Ser-vice- und Supportleistungen dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
A4.1 - Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb und den Betrieb der später einzusetzenden Produkte
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über das Betreiben eines Managed Network in den Räumlichkeiten des Kunden inkl. gesamter Betriebsverantwortung innerhalb der vergangenen fünf Jahre mit den in „Anlage 07 – Referenzen des Un-ternehmens“ geforderten Angaben.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Ausschreibungsvolumens, der Art der IT-Sicherheitsumgebung, der Anzahl der betreuten Geräte und der erbrachten Ser-vice- und Supportleistungen dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland