FT-IR Spektrometer - PR205324-3900-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR205324-3900-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FT-IR Spektrometer - PR205324-3900-W
FT-IR Spektrometer
Klinikum LMU (Technikum)
Georg-Heberer-Str. 11, EG
81377 München
Deutschland
1 Stück FT-IR Spektrometer
Das Mikroskop ermöglicht eine vielfältigen Einsatz, der für die unterschiedlichen Bereiche (Chipherstellung, Pharmaka, Zellanalyse, mikrobiologische Strukturanalyse) von großer Bedeutung ist. Neben der tiefen Bild-gebung (QLC Technologie), die für die Untersuchung von Zellstrukturen und bei der Herstellung von Phar-maka eine große Relevanz hat, ist u.a. die Kombination der Infrarot-Bildgebung mit Transmission, Reflexion und ATR Technik entscheidend für die Chipherstellung. Das FT-IR Mikroskop kombiniert mit einem Laser Mikroskop (ILIM), ermöglicht eine hohe Abbildungsgeschwindigkeit, die u.a. eine schnelle Kontrolle der Homogenität von Oberflächen ermöglicht. Die unterschiedlichsten Bereichen der anstehenden Forschun-gen, bedürfen ein Gerät mit extremer Genauigkeit, neuster Technologie und einen breiten Einsatzbereich.
Neben den technischen Einsätzen für die Qualitätskontrolle werden mit dem Gerät spektrometrisch Kon-zentrationen von Pharmaka im fluidischen System und in der Zellkultur bestimmt. Die Aufstellung erfolgt. dabei im BSL2 oder 3** Sicherheitsbereich, dadurch werden Messungen an infektiösen Proben, Gewebe-schnitten und mikrobiellen Kulturen möglich. Dies ist für die Entwicklung und Untersuchung von Wirkstof-fen und Wirkspiegeln von großem Wert, bei vielen Industriepartnern so nicht vorhanden, und daher als Dienstleistung anbietbar. Ferner kommt die neuartige Technik des "Imaging-based molecular barcoding" durch pixelierte Metaoberflächen zum Einsatz. Dabei können Sensoroberflächen entwickelt werden, die für einzelne Absorptionsspektren spezifisch sind und durch pixelierte Anordnung nach Entwicklung und Testung eine sehr einfache spektrometrische Auslesung in Kleingeräten ermöglichen. Diese Technologie wird weiter entwickelt und hat im POC Diagnostik Markt sehr großes Potential.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-184149c2f33-4a6e13fe03462d8b
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Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de