LAN- und Sicherheitsinfrastruktur Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: GAP 20/168
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
LAN- und Sicherheitsinfrastruktur Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Austausch / Erneuerung der LAN- und Sicherheitsinfrastruktur der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Garmisch-Partenkirchen und Murnau
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Lieferung eines neuen Netzwerks (LAN) zzgl. zentralisiertes Management und Monitoring, Network Access Control, Perimeter-Sicherheit, Netzwerksegmentierung sowie die zugehörigen Installations- und Schulungsleistungen für das Klinikum Garmisch-Partenkirchen.
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen, Akademisches Lehrkrankenhaus der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), ist ein hoch spezialisierter Anbieter anerkannter Spitzenmedizin mit überregionalem Versorgungsauftrag und zugleich fachübergreifender medizinischer Rundumversorger für die Menschen in der Region. Für die stationäre Versorgung von 23.000 Patienten im Jahr stehen 490 Betten bereit, ambulant werden jährlich weitere 45.000 Patienten behandelt.
In Murnau, rund 25 km von Garmisch-Partenkirchen entfernt, betreibt das Klinikum Garmisch-Partenkirchen seit Juli 2007 an der renommierten Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Murnau ein weiteres hochleistungsfähiges Zentrum für Innere Medizin.
Zu den Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und den Kriterienkatalog verwiesen.
Es ist zu beachten, dass alle in den Unterlagen definierten Anforderungen MUSS-Kriterien sind. Die Nichteinhaltung eines MUSS-Kriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden sollen, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
3. Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 unter Verwendung der Formularsammlung.
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2019-2021) in EUR netto (mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr) gemäß Formularsammlung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe für Personen- und sonstige Schäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklärung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
1. Referenzen
Referenzen werden unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt:
- Es sind mindestens 3 Referenzprojekte auszuführen;
- Es handelt sich um in den Jahren 2018 - Oktober 2022 erbrachte Leistungen im Bereich Netzwerktechnik / Aktive Netzkomponenten mit einem Auftragsvolumen von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto (erfolgreiche Abnahme erfolgt);
- Es sind dargestellt der Leistungsgegenstand sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
Für die vorgenannten Erklärungen ist die Formularsammlung zu verwenden.
2. Projektleitung
Die Projektleitung des Bieters verfügt über Erfahrung in der Projektleitung vergleichbarer Leistungen. Die Leistungsinhalte der geleiteten Projekte sowie die Rolle der Person im Projekt sind gemäß Formularsammlung zu benennen.
Ein vergleichbares Projekt im Sinnes dieser Kategorie liegt vor, wenn folgende Parameter erfüllt sind:
- Es handelt sich um in den Jahren 2018 - Oktober 2022 erbrachte Leistungen im Bereich Netzwerktechnik / Aktive Netzkomponenten mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (erfolgreiche Abnahme erfolgt);
Es sind mindestens 2 Referenzenprojekte auszuführen.
3. Zertifizierungen
Es ist ein Nachweis für eine Zertifizierung nach DIN EN 9001 oder vergleichbar einzureichen.
Es ist ein Nachweis für eine Zertifizierung nach DIN EN 27001 für den Bereich Netzwerktechnik sowie Netzwerksicherheit oder vergleichbar einzureichen.
Der Bieter verfügt über mindestens zwei ihm zur Verfügung stehende Fachkräfte, die gemäß dem international anerkannten Standard Certified Information Systems Security Professional (CISSP) oder vergleichbar zertifiziert sind. Die entsprechenden Nachweise sind einzureichen.
4. Berechtigung gemäß § 21 Abs. 5 S. 1 der KHSFV
Es ist ein Nachweis zur Berechtigung gem. § 21 Absatz 5 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME657P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]