Rahmenverträge zur Ausstattung der städt. Büros mit standardisierter Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0238
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge zur Ausstattung der städt. Büros mit standardisierter Möblierung
Los 1, Ausstattung der städtischen Büros mit standardisierter Möblierung.
Büroarbeitstische, Arbeitsplatzkombinationen, Contaier, Besprechungstische, Schränke und Zubehör aus einer Produktlinie.
Los 2, Sitz-/Stehtisch elektrisch höhenverstellbar mit Zubehör
Ausstattung der städtischen Büros mit standardisierter Möblierung
Rahmenvertrag zur Ausstattung der städtischen Büros mit standardisierter Möblierung. Büroarbeitstische, Arbeitsplatzkombinationen, Contaier, Besprechungstische, Schränke und Zubehör aus einer Produktlinie
Wird die Option auf ein zweites Jahr nicht wahrgenommen, können
die Rahmenverträge aus dem ersten Jahr zu den gleichen Bedingungen und Preisen einmal um 3 Monate verlängert werden.
Die Option auf ein zweites Jahr, beginnt am 01.02.2024 und endet am 31.01.2025.
Im Falle der Option auf das zweite Jahr wird 3 Monate vor Vertragsablauf des ersten Jahres die Auftragnehmerin /der Auftragnehmer darüber benachrichtigt.
Abrufmenge (Budget): [Betrag gelöscht] Euro brutto pro Jahr (1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge).
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH um.
Ausstattung der städtischen Büros mit Sitz-/Stehtisch elekt. höhenverstellbar
Rahmenvertrag zur Ausstattung der städtischen Büros mit Sitz-/Stehtisch elektrisch höhenverstellbar mit Zubehör
Wird die Option auf ein zweites Jahr nicht wahrgenommen, können
die Rahmenverträge aus dem ersten Jahr zu den gleichen Bedingungen und Preisen einmal um 3 Monate verlängert werden.
Abrufmenge (Budget): [Betrag gelöscht] Euro brutto pro Jahr (1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge).
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH um.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Jahresumsatz muss mind. 2 Mio. Euro/Jahr betragen
Der Bieter, die Bieterin muss als Referenz mind. eine zufriedenstellende erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall ein vergleichbarer Rahmenvertrag mit ähnlichen Mengen.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereites vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).