Erdgasbelieferung für die Liegenschaften des Landkreises Altötting vom 01.01. bis 30.09.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasbelieferung für die Liegenschaften des Landkreises Altötting vom 01.01. bis 30.09.2023
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Belieferung der landkreiseigenen Liegenschaften mit Gas.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
10 SLP-Lieferstellen sind mit insgesamt ca. 1.566.425 kWh Gas zu beliefern, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Rechnungsanschriften, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten sind der entsprechenden Lieferstellenübersicht zu entnehmen. Die Beschaffung und Preisfixierung der Verbrauchsmenge durch den Auftragnehmer erfolgt am Tag der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Gasmarkt nicht liquide sein, ist die Beschaffung und Preisfixierung unverzüglich bei wieder eintretender Liquidität durchzuführen. Dem Auftraggeber ist mit Übermittlung des finalen Energiepreises mitzuteilen, welcher Börsentag der Preisfixierung zugrunde gelegt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.