Ausschreibung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens war die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung und Installation von Patientenmonitoring-Systemen nebst Serviceleistungen. Für die Qualität und die Sicherheit der Patientenbehandlung ist von entscheidender Bedeutung, dass eine durchgängige, zuverlässige und lückenlose Überwachung von der Anlieferung des Patienten an der zentralen Notaufnahme über den Schockraum bis zu den medizinischen IMC- und Intensivstationen gewährleistet ist. Aus diesem Grund beabsichtigte das Klinikum Passau die vorliegende Beschaffungsmaßnahme als Erweiterung anknüpfend an die in verschiedenen Funktionsbereichen bereits in Betrieb befindlichen Produkte der Firma Philips durchzuführen.
Innstraße 76
94032 Passau
Das Klinikum Passau ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg. Es verfügt über 656 Akutbetten, wobei jährlich rund 32.000 Patienten stationär behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter und beherbergt auch eine Pflegeschule.
Nach den strategischen Vorgaben des Klinikums Passau ist Gesundheitsversorgung der Patienten kontinuierlich unter Nutzung der sich aus der Digitalisierung ergebenden Möglichkeiten zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist es für die Qualität und die Sicherheit der Patientenbehandlung von entscheidender Bedeutung, dass eine durchgängige, zuverlässige und lückenlose Überwachung von der Anlieferung des Patienten an der zentralen Notaufnahme über den Schockraum bis zu den medizinischen IMC- und Intensivstationen gewährleistet ist. Das Klinikum Passau wollte dabei Sicherheitsrisiken vermeiden, die durch einen Einsatz verschiedener Patientenmonitoring-Systeme und einem daraus resultierenden Mischbetrieb entstehen können. Im Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens bestand die vorhandene Monitoring-Infrastruktur des Klinikums Passaus zum Großteil aus Patientenmonitoring-Systemen der Firma Philips, so dass eine Erweiterung des Bestands dieser Systeme seitens des Klinikums Passau beabsichtigt war. Die erforderlichen medizinischen und fachlichen Gründe für diese Vorgehensweise sind unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme dokumentiert worden.
Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:
(1) Host-Monitore,
(2) Transportmodule,
(3) Zentralen,
(4) Lizenzen für die Vernetzung von Zentralen einschließlich deren Installation,
(5) Lizenzen für Schnittstellen zu den zentralen Informationssystemen (KIS, PDMS) einschließlich deren
Installation,
(6) Software-Upgrade von bestehenden Zentralen,
(7) Zubehör (Kabel, Halterungen usw.),
(8) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der gelieferten Hard- und Softwarekomponenten sowie
(9) Serviceleistungen für die bereits vorhandenen sowie mit diesem Vergabeverfahren neu zu beschaffenden Soft- und Hardwarekomponenten.
Die Leistungen sind bei laufendem Betrieb des Klinikums Passau zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Hard- und Softwarekomponenten sowie Schulungsleistungen erst nach einer gesonderten Anforderung durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer nach Maßgabe der leistungsspezifischen Festlegungen im EVB-IT Systemvertrag abzurufen (Optionsrecht).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertrag über die Lieferung von Patientenmonitoring-Systemen nebst Ser-viceleistungen (EVB-IT Systemlieferungsvertrag) mit Anlagen
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/