TPB.749.07 Sachkundiger Planer Betonsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: RuV-11000-2022-253
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
TPB.749.07 Sachkundiger Planer Betonsanierung
Der Sammlungsbau des Deutschen Museums wird im Rahmen der Sanierung Sammlungsbau brandschutztechnisch ertüchtigt, die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung sa-niert bzw. weitgehend erneuert. Die Ausstellungen werden inhaltlich, medial und gestalterisch neu gestaltet oder aktualisiert.
Das Deutsche Museum will mit der Zukunftsinitiative seine Stellung als eines der größten und be-deutendsten Museen für Naturwissenschaft und Technik weltweit erhalten. Die wertvollen Schät-ze der Sammlungen werden für künftige Generationen gesichert und dem Museum neue Strahl-kraft verliehen. Dazu wird in einem ersten Schritt das Ausstellungsgebäude auf der Museumsinsel vom Keller bis zum Dach saniert, die Ausstellungen werden modernisiert und zum größten Teil komplett neu gestaltet. Während der gesamten Laufzeit der Sanierung und Modernisierung bleibt das Museum geöffnet.
Der Auftragsumfang erstreckt sich auf den Realisierungsabschnitt 2, bestehend aus
Osttrakt, Nord-Ost-Trakt, Östl. kleine Seitenhalle, Nordtrakt Mitte, Nord-West-Trakt, Mitteltrakt und Westl. kleine Seitenhalle.
Die Leistungserbringung ist auf eine Projektabwicklung nach Einzelgewerken auszurichten. Zum Leistungsumfang zählen alle Leistungen, die durch den Umbau konstruktiv oder funktional bedingt sind. Des Weiteren zählen alle Leistungen hinzu, die im Zusammenhang mit den notwendigen Ab-bruch und Ertüchtigungsmaßnahmen des Gebäudes erforderlich sind.
Die unter den jeweiligen Leistungsphasen aufgeführten Besonderen Leistungen sind zu erbringen und sind durch das vereinbarte Honorar abgedeckt.
Im Realisierungsabschnitt 1 wurden folgende wesentliche Schadensmuster festgestellt:
Bereiche mit Holzwolleleichtbauplatten, zum Teil chloridbelastet (HWL-Platten),
Provisorische Ausbesserungen an der Deckenunterseite bei ehemals abgehängten Decken,
Minderfester Beton mit Gefügestörungen,
Kleinschadstellen (freiliegende Bewehrung, Betonabplatzungen),
Diverse Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Einbau der verschiedenen Estriche.
Für den Realisierungsabschnitt 2 (RA 2) werden ähnliche Schadensmuster erwartet (s. beiliegende Kurzgutachten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszugs (soweit einschlägig)
L124 Eigenerklärung zur Eignung
Abgabe der Erklärung
1.Nachweis als „Zertifizierter Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung“ oder „Zertifizier-ter Sachverständiger für Betonschäden und Betoninstandhaltung“ oder Gleichwertige
2.Nachweis der Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft / , z. B. Zertifizierung durch GUEP Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. oder BÜV Bau-Überwachungsverein e. V. oder Gleichwertige
3.Nachweis der Qualitätssicherung, z. B. durch regelmäßige Fortbildung, durch RAL-Gütezeichen oder Gleichwertig
4.Nachweis der Tragwerksplanung in der Betoninstandsetzung oder Angabe über die von ex-ternen Büros für Tragwerksplanung durchgeführten Leistungen
5.mindestens drei Referenznachweise mit Kenntnissen in der Begutachtung, Bauwerksdiag-nostik, Betoninstandsetzung und Tragwerksplanung belegen
6.Referenzen zu Instandsetzungsplanungen nach TR Instandhaltung inkl. Kenntnisse bzgl. Ausschreibung, Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise für die Materialien RM/RC/SRM/SRC nach TR-Instandhaltung.
Aus den beigefügten Nachweisen sollten folgende umfassende Kenntnisse nachgewiesen werden bzw. beigefügt werden:
·Technische Baubestimmung zu Instandsetzung / Instandhaltung
·Instandsetzungskonzepte (ggf. inkl. Wartungs- und Inspektionskonzepte), Instandset-zungsplanung, Instandhaltungsplanung
·Grundsätze der Qualitätssicherung in der Instandhaltung
·Grundanforderungen an Bauwerke und Bauteile und resultierende Merkmale für In-standsetzungsstoffe und -systeme
·Schadensdiagnose
·Beurteilung der Standsicherheit
·Beurteilung des Betonuntergrundes
·Verfahren der Untergrundvorbereitung, Verbundverhalten
·Betoneigenschaften, Betonkorrosion
·Bewehrungseigenschaften, Bewehrungskorrosion
·erweiterte betontechnologische Kenntnisse z. B. durch die Qualifizierung / Zertifizie-rung durch BZB (Bildungszentren des Baugewerbes e. V.), GUEP Gütegemeinschaft o-der Gleichwertige
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Deutsches Museum, Museumsinsel 1, 80538 München
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formular "L124 Eigenerklärung zur Eignung" ist vom Bieter/jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und nebst allen in Bezug
genommenen Anlagen einzureichen. Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft eine
Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
beabsichtigt, muss er/sie und die hiervon erfassten Teile
des Auftrags im Formblatt L235 benennen. Werden zugleich die Unterauftragnehmer benannt, ist auch
für diese mit dem Angebot eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Werden Unterauftragnehmer zu einem späteren
Zeitpunkt benannt, behält sich der AG vor, für diese eine "Eigenerklärung zur Eignung" anzufordern.
*
Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.evergabe-online.de (in Textform
oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der
Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den
Eingang der Angebote möglich. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum
laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich unter http://www.
evergabe-online.de allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für
etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Bewerber sind
verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktu-ellen
Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung
ge-stellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem
6. Kalen-dertag vor Ablauf der Teilnahmefrist werden keine neuen Informationen
/geänderte Unterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu
einer Verlängerung der Abgabefrist kommen. Auch dies haben die Bewerber
eigenverantwortlich zu überprüfen
*
Diie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der
Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung.
Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets
tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der
Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu
Lasten des Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1
GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei
der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der
Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. §
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt
werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.