Losweise Beschaffung von Softwareentwicklungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LfA_Softwareentwicklungsleistungen_2022_LfA_002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Beschaffung von Softwareentwicklungsleistungen
Losweise Beschaffung von Softwareentwicklungsleistungen -
- Los 1: Softwareentwickler (w/m/d) für Anwendungen in den Programmiersprachen C#, PL/SQL, Open Text Team Developer und ABAP
- Los 2: Softwareentwickler (w/m/d) für das RISK/CONT System in den Programmiersprachen PL/SQL, Open Text Team Developer und ABAP
Softwareentwickler (w/m/d) für Anwendungen in den Programmiersprachen C#, PL/SQL, Open Text Team Developer und ABAP
LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München
Der Auftragnehmer hat in Los 1 folgende Systeme zu betreuen:
a) Plafondverwaltung:
Die LfA refinanziert diverse Darlehensprogramme im Plafondverfahren über die KfW. Das Plafondverwaltungssystem ordnet zugesagte Programmdarlehen den jeweiligen Refinanzierungsplafonds zu, bis diese eine kritische Größe oder einen festgelegten Zeitpunkt erreichen und geschlossen werden. Auf Basis von in der Plafondverwaltung zusammengestellten Daten wird zu festgelegten Zeitpunkten die Entscheidung über den Abruf des Plafonds getroffen. Der Abruf und der Versand der Belegungsdaten an die KfW werden aus der Plafondverwaltung angestoßen. Die Anwendung hat Schnittstellen zu SAP. Es handelt sich um eine eigenentwickelte Software (Open Text Team Developer, PL/SQL, C# und ABAP).
b) LfA Softwareverwaltung:
Über die LfA Softwareverwaltung werden für eigenentwickelte Softwareprodukte die Bereiche Incident Management, Problem Management, Change Management und Release Management unterstützt. Es handelt sich um eine eigenentwickelte Software (C#).
c) Weitere eigenentwickelte Anwendungen:
Darüber hinaus sind weitere eigenentwickelte Anwendungen (z.B. LfA Rechteverwaltung, Protokollierungsanwendung) zu betreuen (Programmiersprachen: Open Text Team Developer, PL/SQL, C# und ABAP).
Leistungsgegenstand
Grundsätzlich muss der Auftragnehmer in der Lage sein, die im Folgenden dargestellten Aufgaben erfolgreich durchführen zu können.
Die konkreten Leistungen umfassen:
- Analysen von Anforderungen
- Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung)
- Erstellung von IT-Konzeptionen und Testkonzepten
- Umsetzung / Implementierung von kundeneigenen Entwicklungen
- Open Text Team Developer - Entwicklung
- ABAP-Entwicklung
- Pl/Sql - Entwicklungen
- C# - Entwicklungen
- Schnittstellen
- Pflege des Datenmodells
- Test
- Erstellen und Pflege von Dokumentation
Alle Arbeiten im Rahmen der Leistungserbringung müssen in Übereinstimmung mit der LfA-Architektur, den Programmierrichtlinien der LfA sowie den vorhandenen Qualitätsanforderungen erfolgen.
Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er die erforderlichen Kompetenzen zur Umsetzung der entsprechenden Aufgaben im Rahmen der Beauftragung bereitstellen kann.
Die Leistungen sind durch eine Person / einen anzubietenden Mitarbeiter zu erbringen. Dieselbe Person darf jeweils nur in einem Lose angeboten werden. Wird dieselbe Person in beiden Losen angeboten, führt dies zum Ausschluss der beiden Angebote in den beiden Losen.
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannte Person zu erbringen. Ein Austausch ist nur im Falle eines wichtigen Grundes möglich. Der Auftraggeber hat dem Austausch zuzustimmen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Verweigerung ist insbesondere dann nicht unbillig, wenn die neue Person nicht mindestens genauso erfahren ist, wie die ausgetauschte Person. Es hätten also im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Person erzielt worden sein müssen, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens angeboten worden wäre. Dem Auftragnehmer steht frei, einen nicht benannten Unterauftragnehmer.
Hinweis zum Auftragsvolumen (Los 1):
- Maximale Abrufmenge in Personentagen (PT) je 12 Monate:
180 PT
- Voraussichtliche Abrufmenge in Personentagen (PT) je 12 Monate:
160 PT
- Anzahl Personen: 1
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer auf Abruf zu erbringen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2023. Vertragsende ist der 31.12.2026.
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Softwareentwickler (w/m/d) für das RISK/CONT System in den Programmiersprachen PL/SQL, Open Text Team Developer und ABAP
LfA Förderbank Bayern Königinstraße 17 80539 München
Der Auftragnehmer hat in Los 2 folgende Systeme zu betreuen:
RISK/CONT ist das zentrale System zur Unterstützung der Bereiche Aktiv- / Passiv-Steuerung, Betriebswirtschaft, Controlling und Risiko-Controlling.
Die Cash-Flow Berechnung und Margenkalkulation erfolgt unter Einbindung der MARZIPAN-Rechenkern-Bibliothek der Fa. msg GillardonBSM.
In erster Linie ist es ein Informations-System, das den zukünftigen (planmäßigen) Verlauf fast aller Aktiv- und Passiv-Geschäfte der LfA im Detail und auf Einzelgeschäfts-Ebene abbildet. Insbesondere werden zum einen die zukünftigen Zahlungsströme der Geschäfte ermittelt und abgespeichert, zum anderen aber auch monatlich abgegrenzte ertragswirksame Daten geführt.
Damit kann das System u.a. folgende Aufgaben weitestgehend automatisiert unterstützen:
- Steuerung der mittel- und langfristigen Geld-Aufnahme und -Anlage
- Steuerung der kurzfristigen Liquidität
- Steuerung des Zinsänderungsrisikos
- Erstellung der "Bilanzierung nach Restlaufzeiten" als Anlage zur
Jahresbilanz
- Erstellung externer Meldungen wie Zinsablaufbilanz
- Erstellung diverser interner Auswertungen unter verschiedensten
Aspekten.
Die Anwendung hat Schnittstellen zu operativen Systemen (SAP, Wertpapierverwaltung, Plafondverwaltung) und nachgelagerten dispositiven Systemen (Gillardon Module). Es handelt sich um eine eigenentwickelte Software (Open Text Team Developer, PL/SQL, C# und ABAP).
Das Los 2 umfasst folgende Aufgabenstellungen:
- Softwareentwicklung für das RISK/CONT System
- Schnittstellenprogrammierung für Datenversorgung RISK/CONT aus operativen Systemen und Datenlieferung aus RISK/CONT an weitere dispositive Systeme
- Erstellen von Fach-, DV-, Test-Konzepten
- Klärung und Abstimmung fachlicher Anforderungen mit dem Fachbereich
- Aufwandsschätzung für Umsetzungen aus fachlichen Anforderungen
- Test
- Betreuung des produktiven Betriebs / Support (Fehleranalyse und -bereinigung) im RISK/CONT System.
- Erstellen und Pflege von Dokumentation der technischen Systeme und Prozesse für das RISK/CONT System.
Die Leistungen sind durch eine Person / einen anzubietenden Mitarbeiter zu erbringen. Dieselbe Person darf jeweils nur in einem Lose angeboten werden. Wird dieselbe Person in beiden Losen angeboten, führt dies zum Ausschluss der beiden Angebote in den beiden Losen.
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die benannte Person zu erbringen. Ein Austausch ist nur im Falle eines wichtigen Grundes möglich. Der Auftraggeber hat dem Austausch zuzustimmen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Verweigerung ist insbesondere dann nicht unbillig, wenn die neue Person nicht mindestens genauso erfahren ist, wie die ausgetauschte Person. Es hätten also im Vergabeverfahren mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Person erzielt worden sein müssen, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens angeboten worden wäre.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer im Falle eines wichtigen Grundes einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter nicht benennen kann, hat er ausnahmsweise die Möglichkeit, auch einen nicht bereits im Vergabeverfahren benannten Nachunternehmer einzusetzen, der über eine entsprechend qualifizierte Person / einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter verfügt.
Hinweis zum Auftragsvolumen (Los 2):
- Maximale Abrufmenge in Personentagen (PT) je 12 Monate:
180 PT
- Voraussichtliche Abrufmenge in Personentagen (PT) je 12 Monate:
160 PT
- Anzahl Personen: 1
Die Leistungen sind vom Auftragnehmer auf Abruf zu erbringen. Leistungsbeginn ist der 01.01.2023. Vertragsende ist der 31.12.2026.
Der Umfang und die detaillierte Beschreibung der vom Auftragnehmer in den Losen 1 und 2 jeweils zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der
- Anlage 906 "EVB-IT Dienstvertrag" für Los 1 bzw. für Los 2,
sowie aus der
- Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" zu Los 1 und Los 2 und Anlage 803 "Arbeitsanweisungen, Richtlinien zur Auftragsausführung"
und der
- Anlage 801 "Preisblatt".
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens (eignungsverleihende Unterauftragnehmer) für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat daher die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben sowohl für das Los 1 als auch für das Los 2 jeweils folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben :
1. Bewerber- / Bietergemeinschaften (gilt für Los 1 und Los 2)
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass die Bewerber- / Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend handelt gemäß § 1 GWB.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 202 "Bewerber- Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres Angebots) für jedes Los jeweils ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe (gilt für Los 1 und Los 2)
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierten Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3.Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
HINWEIS:
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
2.4. Erklärung zu weiteren Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 2 GWB
Eigenerklärung zu den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründen, dass
- weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro oder
- nach den in § 98c AufenthG genannten Vorschrift des § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro rechtskräftig belegt oder nach den Vorschriften des §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
- nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro oder
- wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
rechtskräftig belegt oder verurteilt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das/die genannte(n) Gesetz(e) gegen den interessierten Wirtschaftsteilnehmer nicht anhängig sind und der Einsatz von Subunternehmern davon abhängig gemacht wird, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung jeweils die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) für jedes Los jeweils ausgefüllt einzureichen.
HINWEIS zum Unterauftragnehmereinsatz:
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter wird es freigestellt, bereits bei Abgabe seines Angebots zu dem jeweiligen Los, die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
3. Unternehmensdarstellung (gilt für Los 1 und Los 2)
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mit seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit seinem Angebot) jeweils eine Unternehmensdarstellung einzureichen mit Angabe der Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfelder, die unter anderem nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert. Die Unternehmensdarstellung ist für das jeweilige Los auf einem gesonderten Dokument einzureichen. Ein Formblatt / eine Anlage ist hierfür nicht vorgegeben.
4. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (gilt für Los 1 und Los 2)
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister seines Niederlassungsmitgliedstaats durch Vorlage eines aktuellen (das heißt alle gültigen Eintragungen wiedergebenden) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister - nicht älter als sechs (6) Monate - nachzuweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt, § 44 Abs. 1 Satz 2 VgV.
Weitere Details Können der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" entnommen werden
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (gilt für Los 1 und Los 2)
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
- pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
- pauschal [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
2. Unternehmensumsatz (gilt für Los 1 und Los 2)
Eigenerklärung, aus der der Gesamtjahresumsatz des Unternehmens sowie der Jahresumsatz (jeweils netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklungsleistungen) der letzten drei (3) Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) der jeweilige Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Softwareentwicklungsleistungen) der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes (netto) je Geschäftsjahr (2019, 2020 und 2021) maßgeblich.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für die Erklärung des Unternehmensumsatzes die Anlage 208 "Unternehmensjahresumsatz" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot).
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (gilt für Los 1 und Los 2).
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots für das jeweilige Los jeweils einzureichen.
1. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte (gilt für Los 1 und Los 2)
Gefordert wird zu jedem Los eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und die Zahl der Führungskräfte des Bieters, jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren Führungskräfte in den letzten drei (3) abgeschlossenen Jahren (2019, 2020 und 2021) ersichtlich ist.
Bei Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl von Beschäftigten inkl. Führungskräften der Bietergemeinschaftsmitglieder zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der abgeschlossenen Jahre (2019, 2020 und 2021) maßgeblich für die Einhaltung.
2. Unternehmensbezogene Referenzen (gilt für Los 1 und Los 2)
Mit dem losbezogenen Angebot ist je Los mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen (Softwareentwicklungsleistungen) im Referenzzeitraum vom 01.11.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung (Softwareentwicklungsleistungen) einschließlich einer Beschreibung welche Leistungen durch den Referenznehmer ausgeführt worden sind;
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (netto);
- des Erbringungszeitraums (Beginn der Dienstleistungen nicht vor dem 01.11.2019; Abschluss der Dienstleistungen spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren, jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ));
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Für den Fall, dass ein Bewerber einen Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren ein Bieter ein Angebot) für mehrere Lose zusammen einreicht, darf er ein und dasselbe unternehmensbezogene Referenzprojekt für mehrere Lose verwenden.
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt angeben, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) GWB zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber führen.
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.
Der Bewerber, Bieter, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots) für das Los 1 bzw. Los 2 jeweils einzureichen.
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird zu den jeweiligen Losen jeweils ein EVB-IT-Dienstvertrag geschlossen [Anlage 906 für Los 1 bzw. Lo 2].
2. Datenschutz [Los 1 und Los 2]
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
- Dauer der Speicherung
- Betroffenenrechte
- Beschwerderecht
3. Erklärung Bezug Russland [Los 1 und Los 2]
4. Erklärung Mindestlohn / Tariftreue [Los 1 und Los 2]
5. Scientology-Schutzerklärung
6. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer [Los 1 und Los 2]
Weitere Details Können der Anlage 900 "Vergabeleitfaden" entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Auf der Vergabeplattform (DTVP)
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ6DK9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.