Objektkoordination Facility Services TUM Campus Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 033/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektkoordination Facility Services TUM Campus Garching
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektkoordination i.R.v. Facility Services für den TUM Campus in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Vom AN weiterhin zu beachten ist das übergreifende FM Betriebskonzept, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Ein Lageplan des TUM Campus in Garching ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Basierend auf dem komplexen Kerngeschäft des AG, das neben Ausbildung der Studierenden auch einen umfangreichen Bereich der High End Forschungs- und Entwicklungsarbeit umfasst, ist eine stringente Steuerung der am Campus agierenden Facility Management Dienstleister, im Weiteren "FM Dienstleister" genannt, notwendig.
Der AN nimmt u. a. die Rolle des operativen Vertreters des AG wahr. Hierbei übernimmt der AN Teile der vom AG delegierten Betreiberverantwortung. Gegenüber dem AG nimmt der AN die Rolle des ersten und zentralen Ansprechpartners für alle Fragen sowie die Rolle des übergeordneten operativen Managers bezüglich des gesamten Facility Management Betriebes an. Gegenüber den operativen FM Dienstleistern nimmt der AN eine leistungssteuernde Funktion ein, übt ihnen gegenüber gleichzeitig eine wirtschaftliche und technische Kontrollfunktion aus. Im Rahmen des Projektmanagements ist der AN zudem für strategische Aufgaben wie Flächenmanagement, als auch für kaufmännisch operative Aufgaben wie z.B. Projektsteuerung von Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen, die Unterstützung bei Ausschreibungen und Vergabeprozessen sowie Unterstützung beim Veranstaltungsmanagement, zuständig.
Der AN hat u.a. nachfolgend genannte Leistungen zu erbringen (nicht abschließend). Der AN wird auch alle nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen erbringen, welche im Bereich der technischen und infrastrukturellen Objektverwaltung bzw. dem technischen und infrastrukturellen Property Management in Deutschland üblicherweise (oberhalb der Ebene der operativen TGM- und IGM-Dienstleister) erbracht werden:
- Dienstleistersteuerung
- Leistungscontrolling
- Budget- und Kostencontrolling
- Projektmanagement
Mit Zuschlag kommt der Vertrag zustande. Er hat einschließlich Start-up-Phase zunächst eine Laufzeit von acht Jahren.
Der AG hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN die Vertragslaufzeit einmalig um acht weitere Jahre zu verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung der Option besteht nicht. Eine Ausübung der Option muss spätestens sechs Monate vor Ende der Grundlaufzeit des Vertrages vom AG gegenüber dem AN in Textform erklärt werden.
Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV).
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemäß Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung:
1. Nutzungsart der koordinierten Objekte
- zwei Referenzen beinhalten Objekte mit Nutzungsart Forschung und akademische Lehre: 3 Punkte
- zwei Referenzen beinhalten Objekte mit Nutzungsart Forschung oder akademische Lehre: 2 Punkte
- eine Referenz beinhaltet Objekte mit Nutzungsart Forschung und/oder akademische Lehre: 1 Punkt
2. Betreiberverantwortung
- zwei Referenzen beinhalten die Übernahme der Betreiberverantwortung jeweils für das Gesamtobjekt durch den Bieter: 3 Punkte
- eine Referenz beinhaltet die Übernahme der Betreiberverantwortung für das Gesamtobjekt durch den Bieter: 1 Punkt
3. Anzahl der koordinierten und gesteuerten Facility Service-Auftragnehmer
- mindestens 1 Referenz beinhaltet mindestens vier (4) verschiedene, vom Bewerber gesteuerte und koordinierte Facility Service-Auftragnehmer (wobei zwingend das Technische Gebäudemanagement und die Unterhaltsreinigung beinhaltet sein müssen) (im referenzauftragsgegenständlichen Leistungsumfang des Bewerbers): 3 Punkte
- mindestens 1 Referenz beinhaltet mindestens drei (3) verschiedene, vom Bewerber gesteuerte und koordinierte Facility Service-Auftragnehmer (wobei zwingend das Technische Gebäudemanagement und die Unterhaltsreinigung beinhaltet sein müssen) (im referenzauftragsgegenständlichen Leistungsumfang des Bewerbers): 2 Punkte
- mindestens 1 Referenz beinhaltet mindestens zwei (2) verschiedene, vom Bewerber gesteuerte und koordinierte Facility Service-Auftragnehmer (wobei zwingend das Technische Gebäudemanagement und die Unterhaltsreinigung beinhaltet sein müssen) (im referenzauftragsgegenständlichen Leistungsumfang des Bewerbers): 1 Punkt
Insgesamt können anhand der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern damit maximal 9 Punkte erzielt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektkoordination/-management mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschrieben oder vergleichbar) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderungen sind ein Gesamtumsatz von mindestens drei (3) Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden
- mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Verlust von Schlüsseln
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Objektkoordination/-management mit den Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschrieben oder vergleichbar) des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderungen sind ein Gesamtumsatz von mindestens drei (3) Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr und ein Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bewerber hat dabei jeweils gesondert anzugeben, wie viele der Beschäftigten die für den Einsatz als Objektmanager gem. Kapitel 2.7.3, Nr. 5) der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) bzw. Objektleiter gem. Kapitel 2.7.2, Nr. 8) der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) geforderte Qualifikation und Berufserfahrung aufweisen.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 30 Beschäftigten und von mindestens vier (4) als Objektmanager bzw. Objektleiter gemäß obiger Definition geeigneter Personen pro Geschäftsjahr. Mindestanforderungen sind weiter (s. Kapitel 2.7.5 und 3.7 der Leistungsbeschreibung) folgendes Mindestpersonal des AN pro Geschäftsjahr:
- Ein (1) Fachplaner/ Experte Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) mit Studienabschluss (Uni oder FH) Versorgungstechnik
- Ein (1) Elektroplaner/ Experte Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) mit Studienabschluss (Uni oder FH) Elektrotechnik
- Ein (1) Softwareprogrammierer für Gebäudetechnik
- Ein (1) Experte Elektrotechnik
- Mindestens drei (3) Elektromonteure
- Mindestens drei (3) Sanitär- und Heizungsinstallateure.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl der als Objektmanager bzw. Objektleiter gemäß obiger Definition geeigneten Personen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung über genau zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Objektkoordination (bzw. Objektmanagement /-leitung) jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Objektkoordination (bzw. Objektmanagement /-leitung) mit den wesentlichen Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschrieben oder vergleichbar, bevorzugt in den Nutzungsarten Forschung und akademische Lehre.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) (im referenzauftragsgegenständlichen Leistungsumfang des Bewerbers).
c) Es handelt sich um eine Referenz, bei der mindestens zwei (2) unterschiedliche Facility Service-Auftragnehmer (wobei zwingend das Technische Gebäudemanagement und die Unterhaltsreinigung beinhaltet sein müssen) gesteuert und koordiniert werden.
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: Vertragsdauer mindestens 1 Jahr, sowie entweder bei Ablauf der Frist für Abgabe der Teilnahmeanträge noch laufend, oder längstens seit 2019 abgeschlossen.
e) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW2) verwiesen.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bewerber hat dabei jeweils gesondert anzugeben, wie viele der Beschäftigten die für den Einsatz als Objektmanager gem. Kapitel 2.7.3, Nr. 5) der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) bzw. Objektleiter gem. Kapitel 2.7.2, Nr. 8) der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) geforderte Qualifikation und Berufserfahrung aufweisen.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 30 Beschäftigten und von mindestens vier (4) als Objektmanager bzw. Objektleiter gemäß obiger Definition geeigneter Personen pro Geschäftsjahr. Mindestanforderungen sind weiter (s. Kapitel 2.7.5 und 3.7 der Leistungsbeschreibung) folgendes Mindestpersonal des AN pro Geschäftsjahr:
- Ein (1) Fachplaner/ Experte Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) mit Studienabschluss (Uni oder FH) Versorgungstechnik
- Ein (1) Elektroplaner/ Experte Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR) mit Studienabschluss (Uni oder FH) Elektrotechnik
- Ein (1) Softwareprogrammierer für Gebäudetechnik
- Ein (1) Experte Elektrotechnik
- Mindestens drei (3) Elektromonteure
- Mindestens drei (3) Sanitär- und Heizungsinstallateure.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl der als Objektmanager bzw. Objektleiter gemäß obiger Definition geeigneten Personen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung über genau zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Objektkoordination (bzw. Objektmanagement /-leitung) jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen der Objektkoordination (bzw. Objektmanagement /-leitung) mit den wesentlichen Leistungsschwerpunkten wie in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung (Anlage AV1) beschrieben oder vergleichbar, bevorzugt in den Nutzungsarten Forschung und akademische Lehre.
b) Es handelt sich um eine Referenz mit einer Mindestfläche von 500 m² Bruttogeschossfläche (BGF) (im referenzauftragsgegenständlichen Leistungsumfang des Bewerbers).
c) Es handelt sich um eine Referenz, bei der mindestens zwei (2) unterschiedliche Facility Service-Auftragnehmer (wobei zwingend das Technische Gebäudemanagement und die Unterhaltsreinigung beinhaltet sein müssen) gesteuert und koordiniert werden.
d) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren: Vertragsdauer mindestens 1 Jahr, sowie entweder bei Ablauf der Frist für Abgabe der Teilnahmeanträge noch laufend, oder längstens seit 2019 abgeschlossen.
e) Der Auftragswert des referenzgegenständlichen Auftrages beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage TW2) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage TW3 den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Teilnahmeantrag ausgefüllt einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK06YYC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.