Gebäudeinnen- und Glasreinigung der Justizgebäude in der Schaezlerstr. 13 und Fuggerstraße 10 in 86150 Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000585
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnen- und Glasreinigung der Justizgebäude in der Schaezlerstr. 13 und Fuggerstraße 10 in 86150 Augsburg
Die Innenreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Schaezlerstraße 13, Bodenfläche: 1.937,64 m²; Glasfläche: 561,39 m².
Fuggerstraße 10, Bodenfläche: 2.086,46 m²; Glasfläche: 404,57 m².
Innenreinigung
Augsburg
Die Innenreinigung für die Justizgebäude in Augsburg umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung
Sonderreinigungen
Glasreinigung
Augsburg
Die Glasreinigung für die Justizgebäude in Augsburg umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
Sonderreinigung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB?
a. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung.
b. Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung?
c. Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB?
d. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
a. Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
b. Unter Anlagen im Angebotsassistenten befindet sich das Formular "Referenzen". Bitte legen Sie nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Bei der Bewertung der Referenzen werden die Vergleichbarkeit, der Umfang der Leistung, sowie eine erfolgreiche Leistungserbringung Berücksichtigung finden.
Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
c. Sofern Sie für das Gewerbe der Gebäudereinigung präqualifiziert sind, geben Sie hier bitte Ihre Präqualifizierungsnummer an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.