Service TK-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: Service_TK_2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainkofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Service TK-Systeme
Servicedienstleistungen für die Alcatel und Ascom Kommunuikationssysteme des Bezirksklinikum Maintkofen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Mainkofen betreibt auf dem Campus am Standort Mainkofen umfangreiche Einrichtungen für die Telekommunikation über stationäre und campusabhängige mobile Endgeräte.
Die entsprechenden Serviceverträge laufen aus und sollen ab Q2 2023 durch neue Servicevereinbarungen mit einem Systemdienstleister ersetzt werden.
Folgende Leistungen werden in diesem Verfahren ausgeschrieben:
• Serviceleistungen für die Kommunikationssysteme und zugeordnete Firewallsysteme
• Umbauten / Erweiterungen für die Kommunikationssysteme
• Vereinbarung zu zukünftigen Systemleistungen im Bereich der Kommunikationssysteme
Die Leistungen sollen für eine Zeitraum von 60 Monaten vereinbart werden.
Option auf Verlängerung durch AG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Anlage "B1 Mainkofen_Service_TK_Eignungskriterien V1"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Erstellung der Ausschreibung und Durchführung der Ausschreibungsformalien bedient sich der Kunde des Beratungsunternehmens:
Team Tuchscherer
Mühlfeld 3
D-86923 Finning / Ammersee
Das Beratungsunternehmen sichert den Bietern eine Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen nach allen vergaberechtlichen Regeln und Regeln des Datenschutzes zu.
Der Bieter erklärt sich mit Teilnehmen an den Ausschreibungsverfahren damit einverstanden, dass die Bearbeitung der Ausschreibung im Namen und im Auftrag des Kunden durch das o.g. Beratungsunternehmen erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.