Klinikum Neumarkt - Einführung eines neuen Zeiterfassungs- und DIenstplanungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 02/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i. d. Opf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-neumarkt.de/240-Startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Neumarkt - Einführung eines neuen Zeiterfassungs- und DIenstplanungssystems
Das Klinikum Neumarkt (im Folgenden Auftraggeber = AG) ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit 530 Betten in 17 Fachabteilungen und 23 tagesklinischen Behandlungsplätzen, Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Mit mehr als 2.000 Mitarbeitern im Gesamtunternehmen werden jährlich mehr als 26.000 stationäre und 48.000 ambulanten Patienten behandelt.
In Kooperation mit der Klinik für Neugeborene, Kinder und Jugendliche des Klinikums Nürnberg betreibt der AG eine Kinderstation mit 10 Betten.
Darüber hinaus betreibt der AG mehrere Tochterunternehmen, die Klinikum Neumarkt Service GmbH, ein MVZ an 4 Standorten, NAfG (Neumarkter Akademie für Gesundheitsberufe) und zwei Kindertagesstätten. Das Klinikum Neumarkt bildet zudem in der neu gegründeten Akademie selbst Personal aus und weiter.
Der AG bietet medizinische und pflegerische Versorgung in Diagnostik und Therapie auf höchstem Niveau und nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Klinikum Neumarkt Nürnberger Straße 12 92318 Neumarkt i. d. Opf
Ziel der Einführung des neuen Zeiterfassungs- und Dienstplanungssystems ist eine stetige Weiterentwicklung von Strukturen und Prozessen um eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, effiziente und qualitativ hochwertige Personalarbeit mit vermehrt digitalen Prozessen und Aufgabenstellungen zu realisieren. Dabei werden Mitarbeiter durch die Arbeitszeitgestaltung und -Verwaltung durch Self-Service-Funktionen mit eingebunden und ihre Zufriedenheit und Motivation gefördert. Die Mitarbeiter sollen in der Lage sein, Zeitbuchungen, Anträge und die Betrachtung von Saldenständen eigenständig vorzunehmen.
Die nahtlose digitale Dokumentation der Arbeitszeiten, An- und Abwesenheiten sowie Überstunden, die die Grundlage für die anschließende korrekte Entgeltabrechnung und die digitale Übergabe der Daten an das Lohn- und Gehaltssystem darstellen, wird durch das System ermöglicht. Darüber hinaus gewährleistet das digitale Zeiterfassungs- und Dienstplanungssystem die Einhaltung gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Regelungen und unterstützt den Dienstplanenden mit automatischen Warnhinweisen bei Regelverstößen, sodass eine Reduktion des Administrationsaufwands und der Fehlerquellen erfolgt. Außerdem werden individuelle Bedürfnisse, Qualifikationen und spezifische Arbeitszeitanforderungen der Mitarbeiter berücksichtigt. Das System bietet für unterschiedliche Stellung und Zwecke die Möglichkeit, umfassende, aussagekräftige und topaktuelle Auswertungen, Analysen und Reports, die der Mitarbeitersteuerung dienen, vorzunehmen.
Das neue Zeiterfassungs- und Dienstplanungssystem integriert sich dabei nahtlos in die bestehende Systemlandschaft des Klinikums.
Erreicht wird dieses Ziel durch die Beschaffung eines digitalen Dienstplanungs- und Zeiterfassungssystems mit folgenden wesentlichen Funktionalitäten:
- Personaleinsatzplanung
- Zeiterfassung und Zeitwirtschaft unter Berücksichtigung gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Vorgaben
- Personalcontrolling
- Mitarbeiterintegration durch Self-Service-Funktionen und einer mobilen standortunabhängigen Lösung
- Die Softwarelösung ist als Software-as-a-Service in einer Cloudumgebung unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen dem Klinikum Neumarkt zur Verfügung zu stellen.
Bei der Implementierung der Softwarelösung hat der AN folgende Leistungen in Abstimmung mit dem Klinikum Neumarkt zu erbringen:
- Bedarfsgerechte Unterstützung bei der abschnittsweisen Implementierung der Softwarelösung durch fachliche Dienstleistung
- Realisierung der erforderlichen Schnittstellen zwischen dem neuen System und bisher eingesetzten Systemen zur z.B. Lohnabrechnung, Patientenmanagement, Verwaltung
- Datenmigration vom Altsystem ins neue System
- Einrichtung von Nutzergruppen
- Schulung der Key User
- Erbringung von Service- und Wartungsleistungen
Nach der technischen Systembereitstellung inklusive der Bereitstellung und Installation des Systems, der Vorparametrierung und Einrichtung von benötigten Schnittstellen, erfolgt der Phasenweise Roll-Out im Klinikum. Für das Erreichen des Projektziels einer Einführung des neuen Zeiterfassungs- und Dienstplanungssystems im Klinikum Neumarkt ist eine fachliche Begleitung während des Rollouts im gesamten Klinikum und seinen Töchtern bis zum Go-Live-Termin durch Schulungen und Umsetzungsunterstützung durch den Anbieter unabdingbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung des neuen Zeiterfassungs- und Dienstplanungssystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA65FQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]