Bauphysik - Bauakustik und Raumakustik - Referenznummer der Bekanntmachung: Campus-Bauphysik-7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauphysik - Bauakustik und Raumakustik -
Der Landkreis Traunstein plant, auf dem Campus Chiemgau in der Stadt Traunstein das Lern- und
Zentralgebäude neu zu errichten. Zum Projekt gehören das Lern- und Zentralgebäude, Nebengebäude (u.a. eine Technikzentrale und ein Fahrraddeck) und eine Tiefgarage unter dem Lern- und Zentralgebäude. Die bisher erstellten Unterlagen zum Projekt sind in den Vergabeunterlagen die Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme, Raumprogramm, Präsentation "Städtebauliches Gesamtkonzept", Broschüre und C.5 Terminplan zusammengefasst.
Vorliegend sollen die Bau- und Raumakustik beschafft werden.
Traunstein
Beratungsleistungen der Bauphysik gem. HOAI Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Nr. 1.2. ff. für die Bauakustik und die Raumakustik
-----
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauphysik - Bauakustik und Raumakustik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]