Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000464
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 191-541352)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Briefversands für Justizbehörden im Stadtgebiet München. Die Briefpostsendungen sind im gesamten Bundesgebiet, dem Ausland innerhalb Europas und weltweit zuzustellen. Bei Einschreiben gehört zu den Pflichten der Auftragnehmerin u.U. auch die Rücksendung der Zustellnachweise an die auftraggebende Dienststelle. Der Leistungsgegenstand umfasst die Abholung der Briefsendungen bei den Dienststellen, die Frankierung, den Transport sowie die Zustellung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/be3d568c-595d-41e7-8d29-73cc3f3873e1
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5945eb95-1289-41b6-b7f6-6f1c476e3bb1
Unter Produkte/Leistungen wurde für betreffende Behörden die Preisposition für die optionale Leistung "Abholung Postzustellungsaufträge" ergänzt. Die maximale Abholmenge beläuft sich hierbei auf insgesamt auf 1.209.600 Stück über vier Jahre. Ferner wurde im Vertrag unter Nr. 5.2 der sechste Absatz neu eingefügt.