Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Tischlerarbeiten / Einbaumöbel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Tischlerarbeiten / Einbaumöbel
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung
inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen
Würzburg
- Garderobenschrank mit Drehtüren, Rahmensystem, 110 cm breit, 235 cm hoch, ca. 180 Stk.
- Einzelbetten 90/200 cm, mit ausziehbaren Bettkästen, Lattenrost, Matratze, ca. 180 Stk.
- Küchenzeilen Einzelapartments ca. 170 cm breit, ca. 215 cm hoch mit Unter/-Oberschränken, Arbeitsfläche, Rückwand, ca. 132 Stk.
- Küchenzeilen WG-Apartments ca. 360 cm breit, ca. 215 cm hoch mit Unter/-Oberschränken, Arbeitsfläche, Rückwand, ca. 17 Stk.
- Küchengeräte Einzelapartments, Kochfeld, Kühlschrank und Spüle mit Armatur, ca. 132 Stk.
- Küchengeräte WG-Apartments, Einbauherd, Dunstabzugshaube, Kühlgefrierkombination und Spüle mit Armatur, ca. 17 Stk.
- Waschtischablage, HPL mit Waschbecken, Armatur, Spiegel, ca. 1,85 m breit, 4 Stk.
- Sitzbank, fest verbaut aus Multiplex, lackiert, ca 5,60 m Lang, 2 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://contyplus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.