Erdbau Referenznummer der Bekanntmachung: EFS-300
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdbau
Kinderhaus „Amperspatzen“
Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen, einer Kinderkrippengruppe und Tiefgarage
Jobsterstraße
Fl. Nr. 1290 / 29
85391 Allershausen
Kenndaten:
4 Gruppen Kindergarten je 25 Kinder
1 Gruppe Kinderkrippe 12 Kinder
Mehrzweckraum auch für Gemeindeveranstaltungen nutzbar
Große Küche versorgt auch andere Einrichtungen
E+1+D 2 versetzte Gebäudeteile wirken raumbildend
Voll unterkellert (TG mit 23 Stpl.)
Ab Kellerdecke: Holzbau (Wände Rahmenbau, Decken Massivholz, Dach Sparrenkonstruktion)
Fassade Holz hinterlüftet
Dach Aluminium Stehfalz
Gebäudetechnik
Lüftungsanlage
Fußbodenheizung
Wärmepumpe WW nutzt hohen Grundwasserstand
Südseitig PV-Anlage auf Dachneigung 45°
Grundstück 3.430m2
Nutzfläche 1.345m2
BGF 2.244m2
BRI 8.484m3
Allershausen
Baustelleneinrichtung
Oberboden Abtrag + Entsorgung 1.100 m3
Aushub Abtrag + Entsorgung 3.700 m3
Aushub Abtrag + Entsorgung 3.700 m3
Aushub Abtrag, Lagerung + Wiedereinbau 1.500 m3
Verfüllung Baugrube Liefermaterial 500 m3
Planum / Verdichtung 1400 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Odelzhausen-Höfa
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland