22SZB021 Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22SZB021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baysg.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
22SZB021 Elektrotechnik
Beim Ersatzneubau des Schweineschlachthaus mit Bereitstellung Lebendtier- sowie Konfiskatgebäude handelt es sich um ein- bis zweigeschossig und nicht unterkellertes Gebäude mit mehreren Nutzungsbereichen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stück Trafostation mit Mittel- und Niederspg.- Schaltanlagen1 Stück Hauptverteilung5 Stück Unterverteilungen1 Stück EDV Datenschrank1 Stück zentrale SicherheitsbeleuchtungsanlageCa. 600 m KabelrinnenCa. 8.500 m Kabel & LeitungenCa. 220 Stück Schalter/ Steckdosen1 Stück KNX Anlage mit ca 60 St KNX GerätenCa. 210 Stück LED Leuchten1 Stück Äussere- und innere Blitzschutzanlage1 Stück Hausalarmierungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90475
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.