Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10) Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geiselbach
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63826
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geiselbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10)
Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10), Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 feuerwehrtechnische Beladung
Los 1, Fahrgestell
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Allradantrieb passend für Aufbau HLF 10 Allrad nach DIN 14530-26;
Frontlenkerfahrgestell mit permanentem Allradantrieb mit max. Fahrzeugbreite 2,50 m technisch zulässiges Gesamtgewicht mind. 13.000 kg.
Los 2, Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufbau HLF 10 nach DIN 14530-26
Los 3, Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für HLF 10 nach DIN 14530-26
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Leistungsverzeichnis A 2, Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.